Baurechtsbehörde (Wiki, Definition): Instanz des öffentlichen Baurechts

Baurechtsbehörde - Baurechtsbehörden sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Baurecht zuständig. Dabei ist die Baurechtsbehörde in drei Instanzen, die untere, höhere und oberste Baurechtsbehörde, unterteilt.

Als untere Baurechtsbehörde werden die Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden bezeichnet. Sie sind für die Erteilung von Baugenehmigungen und andere baurechtliche Maßnahmen zuständig.

Die höhere Baurechtsbehörde bilden die Regierungspräsidien. Sie werden auch als Widerspruchsbehörde bezeichnet.

Als oberste Baurechtsbehörde wird das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bezeichnet. Zu dessen Aufgaben zählen die Gesetzgebung zur Landesbauordnung, Erlassen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Betreuen von Petitionen, Vertreten der Landesregierung in bundesweiten Gremien und die Aufsicht über die weiteren Baurechtsbehörden.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Bauamt, Musterbauordnung und Landesbauordnung.

Baurechtsbehörde zusammengefasst

Hier die Baurechtsbehörde im Überblick:

  •  zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Baurecht
  • untere Baurechtsbehörde: Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden
  • höhere Baurechtsbehörde: Regierungspräsidien
  • oberste Baurechtsbehörde: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

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