Hausordnung (Wiki, Definition): Zusammenfassung aller Regeln in einem Mehrparteienhaus
Hausordnung (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Hausordnung ist eine Zusammenfassung aller Regeln und Vorschriften in einer Immobilie mit mehreren Mietern. Sie wird meistens vom Vermieter aufgestellt und gibt den Bewohnern oder Mietern klare Vorschriften, wie man sich auf dem gesamten Gelände des Grundstücks zu verhalten hat und wie bestimmte, zum Haus gehörende Einrichtungen benutzt werden dürfen. Dazu zählt zum Beispiel ein gemeinsam benutzter Waschkeller oder ein Garten. Zudem müssen wichtige Dinge wie die Erlaubnis von Grillen auf dem Balkon oder die Einhaltung der Nachtruhe in der Hausordnung geregelt werden, sodass in Streitfällen zwischen zwei, im Haus wohnenden Parteien auf diese zurückgegriffen werden kann.
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Hausordnung: Schnell erklärt
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Hausordnung im Überblick
Die Hausordnung besagt Folgendes:
- wird vom Vermieter aufgestellt
- regelt Nutzung von Gebäudeeinrichtungen wie Garten & Waschkeller
- Zusammenfassung aller Regeln und Vorschriften in einem Mehrparteienhaus / Gebäude
- z.B. Nachtruhe
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Ein Mehrparteienhaus ist eine Immobilie, in der zwei oder mehr separate Wohneinheiten (Parteien) untergebracht sind, die von verschiedenen Haushalten bewohnt werden. Der Begriff wird umgangssprachlich verwendet — rechtlich spricht man je nach Eigentumsverhältnis von Mietshaus, Mehrfamilienhaus (MFH) oder Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG).
| Begriff | Definition | Eigentumssituation |
|---|---|---|
| Zweifamilienhaus | Genau 2 Wohneinheiten | Häufig Alleineigentum + eine Einheit vermietet |
| Mehrfamilienhaus (MFH) | 3+ Wohneinheiten, steuerlich ab 3 Einheiten | Alleineigentum oder WEG |
| WEG (Eigentumswohnungen) | Aufgeteilt in Sondereigentum, jede Wohnung gehört anderen | Mehrere Eigentümer |
| Mehrparteienhaus | Oberbegriff für alle obigen — ab 2 Parteien | Variiert |
Hausordnung im Mehrparteienhaus: Was muss geregelt sein?
Die Hausordnung ist das zentrale Regelwerk im Mehrparteienhaus. Sie regelt das Zusammenleben aller Parteien und ist Teil des Mietvertrages, wenn sie bei Einzug übergeben und unterschrieben wird.
Typische Regelungspunkte einer Hausordnung
- Ruhezeiten: Mittagsruhe (13–15 Uhr), Nachtruhe (22–7 Uhr), Sonntagsruhe. Nicht gesetzlich festgeschrieben, aber in der Hausordnung bindend.
- Reinigungspflichten: Wer reinigt wann das Treppenhaus? Turnusplan oder feste Verantwortung?
- Waschküche/Gemeinschaftsräume: Belegungszeiten, Nutzungsregeln, wer reinigt danach?
- Müllentsorgung: Welche Tonne für was? Wer stellt die Tonnen raus?
- Tierhaltung: Erlaubt oder verboten? Wenn erlaubt — welche Einschränkungen?
- Winterdienst: Wer räumt und streut? Turnus oder externer Dienst?
- Parkplätze / Fahrräder: Wo abgestellt? Gemeinschaftsflur frei halten.
- Gästeparken / Besucher: Dauer, Regelung für Bewohnerparkplätze.
Mehrparteienhaus als Kapitalanlage: Was Sie wissen müssen
Ab wann lohnt sich ein Mehrparteienhaus?
Als Faustregel gilt der Kaufpreisfaktor (Kaufpreis ÷ Jahresnettomiete). In Deutschland 2026:
| Kaufpreisfaktor | Bewertung | Typische Lage |
|---|---|---|
| unter 20x | Attraktiv (>5% Bruttorendite) | B/C-Städte, ländliche Gebiete |
| 20–25x | Marktüblich (4–5% Bruttorendite) | Mittelstädte, Speckgürtel |
| 25–35x | Teuer (3–4% Bruttorendite) | Großstädte (Frankfurt, Hamburg) |
| über 35x | Sehr teuer (<3% Rendite) | München, Berlin Top-Lagen |
Typische Kostenpositionen bei Mehrparteienhäusern
- Instandhaltungsrücklage: Empfehlung nach II. Berechnungsverordnung: 7,10–14,00 EUR/m² Wohnfläche/Jahr je nach Baujahr
- Hausverwaltungskosten: 25–55 EUR/Einheit/Monat (bei kleinen MFH teurer pro Einheit)
- Leerstand: Kalkulieren Sie 3–5 % Leerstand ein, bei Sanierungsbedarf mehr
- Mietausfallwagnis: Branchenstandard: 2 % der Jahresnettomiete für Zahlungsausfälle
Streit im Mehrparteienhaus: Häufige Konflikte und Lösungen
| Konflikt | Rechtslage | Lösung |
|---|---|---|
| Lärmbelästigung | Hausordnung + § 906 BGB (Immissionen) | Abmahnung, bei Wiederholung Kündigung möglich |
| Treppenhausreinigung verweigert | Pflicht aus Mietvertrag + Hausordnung | Schriftliche Abmahnung + Reinigungsservice auf Kosten des Mieters |
| Gemeinschaftsflächen verstellt | Fluchtwege müssen frei bleiben (Brandschutz) | Sofortige Beseitigung verlangen — Bußgeld der Behörde droht Eigentümer |
| Haustier-Konflikt | Kommt auf Mietvertrag und Hausordnung an | Wenn Haustier verboten: Abmahnung + Entfernungsaufforderung |
Häufige Fragen zum Mehrparteienhaus
Braucht man für ein Mehrparteienhaus eine WEG?
Nein. Ein Mehrparteienhaus in Alleineigentum benötigt keine WEG-Struktur. Eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) entsteht erst durch die Teilungserklärung — wenn das Haus in rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Ohne Teilungserklärung bleibt das Haus ein einheitliches Grundstück in Alleineigentum.
Wie läuft die Abrechnung der Nebenkosten im Mehrparteienhaus?
Der Eigentümer (oder Verwalter) stellt jährlich die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter auf. Grundlage ist § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Verteilt wird nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr zugestellt werden.
Was ist bei einer Hausordnung im Mehrparteienhaus Pflicht?
Eine Hausordnung ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings ist sie bei mehr als 2 Parteien dringend empfehlenswert — sie schafft klare Verhältnisse und ist Grundlage für Abmahnungen bei Verstößen. Wird sie dem Mieter bei Vertragsschluss übergeben und ist sie Teil des Mietvertrages, gilt sie als verbindlich vereinbart.

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