Nachtruhe (Wiki, Definition): nĂ€chtliche Ruhezeit zwischen 22:00 – 06:00 Uhr
Nachtruhe â Die Nachtruhe ist ein Begriff des Schallimmissionsschutzes und bezeichnet eine geschĂŒtzte Zeit, in der laute und lĂ€rmende TĂ€tigkeiten verboten sind. Generell gilt diese Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Werk- oder Sonn- und Feiertagen. Zwischen dieser Zeitspanne sollten TĂ€tigkeiten wie laute Musik, Partys, Bohren oder andere MaschinengerĂ€usche, die die Nachtruhe stören könnten, unterlassen werden.
Auch der GerĂ€uschpegel, der nicht ĂŒberschritten werden darf, wird gesetzlich geregelt. In Wohngebieten liegt die zulĂ€ssige Grenze bei 40 dB (A). Bei einem VerstoĂ gegen die nĂ€chtlichen Ruhezeiten droht ein BuĂgeld.
Vermieter können mit Mietern eines Mehrparteienhauses oder innerhalb der WEG gesonderte Ruhezeiten vereinbaren. Diese werden in der Hausordnung festgelegt. In einem Mietshaus sollten die GerĂ€usche wĂ€hrend der Nachtruhe auf ZimmerlautstĂ€rke reduziert werden. Bei einem VerstoĂ droht eine Abmahnung, in wiederholten FĂ€llen auch eine KĂŒndigung.
Nachtruhe im Ăberblick
Der Begriff Nachtruhe zusammengefasst:
- nÀchtliche Ruhezeit
- zwischen 22:00 â 06:00 Uhr
- zulÀssige LautstÀrke bis 40 dB
- VerstoĂ: BuĂgeld, Abmahnung, KĂŒndigung