Ruhezeiten (Nachbarschaftsrecht) (Wiki, Definition): Lärmpegel, Zimmerlautstärke & Hausverwaltung

Ruhezeiten (Nachbarschaftsrecht) – Ruhezeiten sind festgelegte Zeiten, in denen Anwohner ihren Lärmpegel auf Zimmerlautstärke halten müssen. Die genaue Anordnung der Ruhezeiten ist Länder Sache und wird im Nachbarschaftsrecht festgelegt. Deshalb gelten in jedem Bundesland andere Verordnungen.

Generell wird sich ungefähr an folgende Vorgaben gehalten:

  • Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens
  • Sonntage & Feiertage gelten als Ruhetage
  • Samstags gelten keine gesonderten Ruhezeiten (Samstage sind Werktage)

In Mietwohnungen werden die Ruhezeiten von der Hausverwaltung festgelegt. Daher kann es vorkommen, dass die Hausverwaltung eine zusätzliche Mittagsruhe vorschreibt. Wenn die Ruhezeiten missachtet werden, kann das als Ruhestörung gewertet werden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Nachbarschaftsrechtsgesetz, Lärm (Nachbarschaftsrecht) und Mietrecht.

Ruhezeiten: Schnell erklärt

Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.

Ruhezeiten (Nachbarschaftsrecht) im Überblick

Alles Wichtige zum Thema Ruhezeiten finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:

  • Anwohner dürfen keine lauten Geräusche machen (Zimmerlautstärke)
  • es gelten bestimme Ruhezeiten
  • im Nachbarschaftsrecht festgehalten
  • können von Bundesland zu Bundesland variieren

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