Kinder (Nachbarschaftsrecht) (Wiki, Definition): Rechte, Anwohner & Kinderlärm

Kinder (Nachbarschaftsrecht) – Im Nachbarschaftsrecht muss der von Kindern verursachte Lärm von den Nachbarn bis zu einem gewissen Maße toleriert werden. Das gilt aber nur für typischem Kinderlärm, wie spielende Kinder, deren Lärm als natürliche Ausdrucksform der Kinder angesehen wird. Alles was darüber hinausgeht und infolgedessen nicht mehr als kindgerechtes Verhalten gewertet werden kann, muss von den Nachbarn, laut Nachbarschaftsrecht, nicht geduldet werden. Nachbarn müssen auch Kinderspielplätzen, Bolzplätze und Kindergärten dulden. Die Ruhezeiten gelten auch für Kinder, in dieser Zeit sollten Eltern versuchen, dass ihre Kinder möglichst wenig Lärm verursachen. Gerade bei kleineren Kindern oder Babys ist dies aber schwer möglich und für Nachbarn oft eine Belastung, sollte aber verständnisvoll geduldet werden, Wann es sich tatsächlich um eine durch Kinder verursachte Ruhestörung handelt, muss daher im Einzelfall geklärt werden.

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Kinder (Nachbarschaftsrecht) Erklärung

Kinder (Nachbarschaftsrecht) in kurz erklärt:

  • Lärm der durch Kinder versursacht wird
  • muss bei typischem Kinderlärm toleriert werden
  • alles was darüber hinausgeht, muss nicht geduldet werden

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