Grenzwand (Wiki, Definition): Nachbarrecht, Grundstücksgrenze & Eigentum

Grenzwand – Als Grenzwand wird im Nachbarrecht eine Wand bezeichnet, welche direkt an der Grenze zu einem benachbarten Grundstück gebaut wurde, diese Grenze aber nicht überschreitet. Die Wand befindet sich also komplett auf dem Grundstück und somit auf dem Eigentum des Bauherrn. Grenzwände werden vor allem bei der Errichtung von Garagen, Reihenhäusern und Doppelhäusern gebaut. Das eine Grenzwand errichtet wird muss den Nachbarn zwei Monate vor dem Beginn der Bauarbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Dabei muss die Bauart und Bemessung der Grenzwand erläutert werden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme, Kinder (Nachbarschaftsrecht) und Lärm (Nachbarschaftsrecht).

Grenzwand im Überblick

Das wichtigste zum Thema Grenzwand finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:

  • Wand die an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn gebaut wurde
  • steht komplett auf dem Grundstück des Bauherrn

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