Überbau (Wiki, Definition): Bau über die Grundstücksgrenzen hinaus

Überbau – Wenn beim Hausbau über die Grundstücksgrenzen hinaus gebaut wird, wird dieser Teil im Nachbarrecht als Überbau bezeichnet. Das eigene Grundstück gilt bis zu seinen Grenzen als persönliches Eigentum, wenn aber über die Grenzen hinaus Teile der Immobilie gebaut werden, also auf dem Nachbar Grundstück gilt dieser Teil als Überbau. Ein Überbau muss vorher mit den Eigentümern des Nachbargrundstücks abgesprochen werden oder durch das Nachbarrecht gesetzlich abgedeckt sein.

Im Nachbarrecht ist festgelegt, dass ein Überbau vom Nachbarn geduldet werden muss, außer wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • wenn der Eigentümer mit Vorsatz gehandelt hat
  • der Eigentümer hat grob fahrlässig gehandelt
  • wenn direkt nach oder kurz nach der Fertigstellung des Überbaus Wiederspruch eingelegt wird

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Überbau im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale eines Überbaus:

  • Teil der Immobilie
  • geht über die Grundstücksgrenzen hinaus

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