Mängel an Fassade. Putz blättert ab.

Tiere (Nachbarschaftsrecht) (Wiki, Definition): Haustierhaltung, Rechte & Anwohner

Tiere (Nachbarschaftsrecht) – Bei der Haustierhaltung muss einiges beachtet werden um ein harmonisches Zusammenleben mit den Nachbarn zu garantieren. Jeder Haustierbesitzer ist verpflichtet sich so um sein Tier zu kümmern, dass es die anderen Anwohner nicht stört, dieser Grundsatz ist setzt sich aus den Vorschriften sowohl aus dem Ordnungsrecht als auch aus dem Zivilrecht zusammen. In Mietwohnungen muss erst einmal geprüft werden ob und welche Haustiere vom Vermieter erlaubt werden.

Doch auch wenn der Vermieter die Haustierhaltung erlaubt und sich andere Hausbewohner durch das Haustier gestört fühlen, kann die Eigentümergemeinschaft die Tierhaltung durch eine gemeinsame Vereinbarung verbieten lassen. Bei Hunden und Katzen, die auf dem Grundstück der Nachbarn unterwegs sind gilt Folgendes: Rechtlich ist im Nachbarschaftsrecht festgelegt, dass die Nachbarskatze auf dem eigenen Grundstück geduldet werden muss. Bei Hunden hingegen sieht der Gesetzgeber vor, dass sie sich nicht auf dem Nachbargrundstück aufhalten, und gegen den Hundehalter ein Unterlassungsanspruch besteht.

Lesen Sie hier alles zum Thema (Kinder)Nachbarschaftsrecht, Komposthaufen(Nachbarschaftsrecht) und Nachbarschaftsrechtgesetz.

Tiere (Nachbarschaftsrecht) Definition

Das wichtigste zu Tiere (Nachbarschaftsrecht) finden Sie hier einmal zusammengefasst:

  • Haustiere dürfen die anderen Anwohner nicht stören
  • Haustierbesitzer tragen dafür die Verantwortung
  • In Mehrfamilienhäusern bestimmen Vermieter und Eigentümergemeinschaft ob Haustiere gehalten werden dürfen

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