Kinderlärm (Wiki, Definition): Geräusche, Anwohner & Nachbarschaftsrecht

Kinderlärm – Unter Kinderlärm werden die Geräusche verstanden, die Kinder beim spielen, toben oder ähnlichem entstehen. Diese Geräusche müssen von Anwohnern akzeptiert werden, wenn der Kinderlärm in einem für Kinder typischen und angemessenen Rahmen bleibt. Auch das Schreien und Weinen, von vor allem kleineren Kindern und Babys, muss von Nachbarn laut Nachbarschaftsrecht geduldet werden. Wenn die Immobilie neben einem Kindergarten oder eine Grundschule liegt, müssen die Geräusche, die von den Kindern verursacht werden auch von Nachbarn ertragen werden. Deshalb sollte man sich als Immobilienbesitzer vorher über der Lage der Immobilie gut informieren.

Tipp: Sie möchten wissen welche Rechte sie als Anwohner bei Kinderlärm haben und wann Kinderlärm als Ruhestörung gilt? Hier finden Sie alles zu Kinder(Nachbarschaftsrecht).

Lesen Sie hier mehr zu Nachbarschaftsrechtgesetz, Komposthaufen(Nachbarschaftsrecht) und (Tiere(Nachbarschaftsrecht)

Kinderlärm im Überblick

Das wichtigste zu Kinderlärm finden Sie hier einmal zusammengefasst:

  • durch Kinder verursachte Geräusche
  • müssen von Nachbarn geduldet werden

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