LĂ€rm (Nachbarschaftsrecht) (Wiki, Definition)
LĂ€rm (Nachbarschaftsrecht) â Als NachbarschaftslĂ€rm werden GerĂ€usche bezeichnet, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belĂ€stigend wirken. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, Partys, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem GelĂ€nde. FĂŒr AlltagsbelĂ€stigungen im Mietshaus gelten die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrechts.
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LÀrm (Nachbarschaftsrecht) ErklÀrung
- GerÀusche durch Personen in der Nachbarschaft
- Zum Beispiel: Partys oder Heimwerkarbeiten