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Gefahr in Verzug (Wiki, Definition): Schaden abwendbar durch sofortigen Eingriff – Mietrecht

Gefahr in Verzug - Der Begriff Gefahr in Verzug ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und bezieht sich auf einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann. Im Mietrecht kommt man mit dem Begriff bezüglich dem Vermieterzutritt zur Mietsache in Kontakt.

Ohne Voranmeldung darf ein Vermieter ausschließlich dann den Zutritt zum Mietobjekt verlangen, wenn offensichtlich eine akute Gefahr für sein Eigentum besteht.

Beispiele für Gefahr im Verzug im Mietrecht:

  • Wasserrohrbruch
  • Feuer
  • Gasleck
  • Stromausfall
  • Kabelbrand
  • Menschenleben in Gefahr

Bei dringenden Wasserschäden oder erhöhter Brandgefahr dürfen Vermieter die Wohnung jederzeit betreten - auch wenn der Mieter überhaupt nicht anwesend ist.

Lernen Sie mehr über Mietrecht, Besichtigungsrecht und Vermieterpfandrecht.

Der Begriff Gefahr in Verzug im Überblick

Gefahr in Verzug bedeutet:

  • Zustand, bei dem Gefahr oder Schaden droht
  • Schaden kann nur durch sofortiges Eingreifen abgewendet werden
  • Mängel treten auf, die sofort behoben werden müssen
  • im Mietrecht in Verbindung mit Vermieterbesichtigungen

Gefahr in Verzug, Auslöser Wohnungsbrand:

Brand in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

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