Wohnanlage in Bayern: Gute B-Lage (Immobilienrendite)

Verkehrssicherungspflicht (Wiki, Definition): Eigentümer sind verkehrssicherungspflichtig?!

Verkehrssicherungspflicht - Sie als Eigentümer und Vermieter einer Immobilie sind verkehrssicherungspflichtig. Das bedeutet Sie müssen dafür sorgen, dass Bewohner und Besucher der Immobilie nicht zu Schaden kommen. Durch die Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Eigentümer also verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um potenzielle Gefahrenquellen zu vermeiden und alles zu unterlassen, was zu einer potenziellen Gefahr werden könnte. Missachten Sie diese im BGB festgelegte Regelung so begehen Sie eine „schuldhafte Handlung“.

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Mietsache in dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das heißt, als Vermieter müssen Sie das Mietshaus oder die Mietswohnung regelmäßig begutachten und auf mögliche Gefahren überprüfen. Sollten Schäden entstanden sein, ohne das Verschulden des Mieters, so müssen Sie diese beseitigen. In unklaren Fällen, kann ein Gutachter helfen. Vergessen Sie aber ebenfalls nicht, dass die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten auch besteht. Egal ob Postbote, Schornsteinfeger oder normaler Gast, jeder hat Anspruch darauf, nicht zu Schaden zu kommen.

Hier noch die Definitionen zu Sanierung, Renovierung, Reparatur und Modernisierung.

Verkehrssicherungspflicht einfach erklärt

Der Begriff Verkehrssicherungspflicht in Kürze:

  • Eigentümer sind verkehrssicherungspflichtig
  • potenzielle Gefahrenquellen vermeiden
  • Bewohner und Besucher der Immobilie dürfen nicht zu Schaden kommen
  • Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht: „schuldhafte Handlung“

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