Modernisierung (WEG) (Wiki, Definition): Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum & Regelungen

Modernisierung (WEG) – Zu einer Modernisierung zählen alle baulichen Maßnahmen des Eigentümers, mit dem Ziel, den Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig zu erhöhen und die Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. Beim Sondereigentum kann der Wohnungseigentümer jede Art von Modernisierung vornehmen. Beim Gemeinschaftseigentum ist der Eigentümer jedoch auf die Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerschaft (WEG) angewiesen. Modernisierungen des Gemeinschaftseigentums können nur mit drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer beschlossen werden. Die Ausnahme besteht dann, wenn der Eigentümer einen barrierefreien Zugang fordert.

Modernisierung: Schnell erklärt

Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.

Modernisierung (WEG) in kurz

  • Bauliche Maßnahmen
  • Ziel: Gebrauchswert der Immobilie erhöhen, Verkaufswert steigern und Wohnverhältnisse verbessern
  • Sondereigentum: jede Art von Modernisierung darf vorgenommen werden
  • Gemeinschaftseigentum: Änderungen nach der Beschlussfassung durch Wohnungseigentümerschaft
  • Beschlussfassung benötigt drei Viertel der Stimmen
  • Ausnahme: Wenn Eigentümer Barrierefreiheit fordert

Immobilien Wiki

1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de