Anschlussfinanzierung trotz Trennung / Scheidung: Schuldhaftentlassung & Teilungsversteigerung

Anschlussfinanzierung trotz Trennung oder Scheidung - Haus, Kind, Scheidung, gar nicht so unüblich, denn die Scheidungsrate von Ehen liegt nach Statistischen Bundesamt bei 39,9%! Oftmals kommt es vor, dass eine Trennung oder Scheidung während der laufenden Finanzierung stattfindet. In diesem Fall kann es für einen oder auch beide Partner schwierig sein, die bestehende Finanzierung fortzusetzen oder eine neue Finanzierung aufzunehmen. In solchen Situationen gibt es jedoch verschiedene Optionen und Lösungen, die in Betracht gezogen werden können, um die Immobilienfinanzierung fortzusetzen oder neu zu arrangieren. Im Folgenden werde ich Ihnen mögliche Optionen für eine Anschlussfinanzierung trotz Trennung oder Scheidung zeigen! Fragen? Sprechen Sie mit unserem Finanzierungsvermittler für Anschlussfinanzierung.

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Bekommt man eine Anschlussfinanzierung trotz Trennung oder Scheidung?

Tipps für gute, günstige Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung bezieht sich auf die Fortsetzung einer bestehenden Immobilienfinanzierung nach dem Ende der ursprünglichen Zinsbindung. Diese Anschlussfinanzierung zu bekommen, ist auch bei einer Scheidung oder Trennung grundsätzlich möglich. Die Fragen, die Sie sich eigentlich stellen müssen, sind:

Sind die Parteien in der Lage sich zu einigen und wie sind die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie?

Anschlussfinanzierung nach Trennung mit Schuldhaftentlassung

Der häufigste Fall: Vor der Trennung waren beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und haben die Baufinanzierung unterzeichnet. Hier muss also eine Einigung darüber, wer die Immobilie übernimmt, eintreten. Konnten sich die Parteien einigen, so folgen 2 weitere Schritte.

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Schritt 1: Schuldhaftentlassung beantragen

Erstens: Für den Partner, der die Immobilie nicht behält, muss eine Schuldhaftentlassung bei der Kreditbank beantragt werden.

Schritt 2: Grundbuchänderung vornehmen

Zweitens: Es muss eine Grundbuchänderung (im Fall Scheidung) vorgenommen werden. Der Partner, der auf das Eigentum verzichtet, muss aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Der scheidende Partner wird also als Eigentümer aus dem Grundbuch gestrichen.

Als Nächstes überprüft die Bank nach Antrag auf Schuldhaftentlassung, ob der verbleibende Partner das Darlehen überhaupt allein weitertragen kann. Wenn ja, wird er alleiniger Darlehensnehmer und kann eine Anschlussfinanzierung selbstständig anstoßen. Die Unterhaltsansprüche müssen rechtlich geklärt werden.
In der Regel zahlt der Partner, der die Immobilie behält, den anderen Partner aus.

Alles auf einen Blick:

  • Ursprünglich sind beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und haben die Finanzierung unterzeichnet
  • Es muss sich geeinigt werden, wer die Immobilie übernehmen soll
  •  Schuldhaftentlassung bei der Kreditbank beantragen
  • Grundbuchänderung vornehmen
  • Kreditgeber überprüft und gewährt Antrag auf Schuldhaftentlassung, wenn verbleibende Partner das Darlehen allein weitertragen kann

Was ist eigentlich eine Schuldhaftentlassung?

Schuldhaftentlassung schnell erklärt: Definition

Bei einer Scheidung mit einer laufenden Finanzierung für ein gemeinsam erworbenes Haus oder auch Eigentumswohnung kann die Schuldhaftentlassung eine wesentliche Rolle spielen. Wenn das Paar sich entscheidet, die 1) Immobilie zu verkaufen oder wenn einer der Partner 2) die vollständige Verantwortung für die Immobilie übernehmen möchte, kann eine Schuldhaftentlassung erforderlich werden. Diese Entlastung tritt ein, wenn der verbleibende Partner alleinverantwortlich für den Hauskredit oder Wohnungskredit wird und der andere von allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen durch die Immobilie entbunden wird.

Ablauf: 4 Schritte zur Schuldhaftentlassung

Schritte Was tun?
Entscheidung Partner entscheidet über Immobilienübernahme.
Zustimmung der Bank Bank muss Kreditänderungen zustimmen.
Vertragsänderung Kreditvertrag auf übernehmenden Partner umschreiben.
Schuldhaftentlassung Ex-Partner wird von Zahlungsverpflichtungen entbunden.

Anschlussfinanzierung nach Trennung ohne Schuldhaftentlassung

Was tun, wenn den Bank die Schuldhaftentlassung verweigert?

Wenn die Bank die Schuldhaftentlassung verweigert, muss geklärt werden, ob der Partner bereit ist, den Darlehensvertrag trotzdem weiter gemeinsam zu tragen, obwohl er die Immobilie nicht mehr bewohnt.

So funktioniert die Anschlussfinanzierung

Prolongation: "alles bleibt gleich"

Eine Prolongation erfordert, dass der Partner, sofern er vorher auch als Darlehensnehmer im Vertrag stand, wieder mit unterschreibt und das Finanzierungsrisiko weiter mittragen muss. Wenn sich der Partner weigert, wird die gesamte Restschuld fällig, die er dann zu 50 Prozent mit abtragen muss.

Umschuldung: "neue Bank"

Bei einer Umschuldung kann der verbleibende Partner versuchen, bei einer neuen Bank als alleiniger Darlehensnehmer aufzutreten und seine Bonität überprüfen lassen. Ist der Ex-Partner nicht bereit, auch nur einen Tag länger im Kreditvertrag zu verbleiben, muss die Immobilie zügig verkauft werden.

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Teilungsversteigerung: Keine Einigung nach der Trennung

Es kommt auch vor, dass die beiden Ex-Partner nicht zu einer Einigung darüber treffen können, was nach der Trennung beziehungsweise der Scheidung mit der Immobilie passieren soll.

In manchen Fällen machen die Streitigkeiten sogar den gemeinsamen Verkauf des Hauses im gegenseitigen Interesse unmöglich. Aber auch hier gibt es noch eine Möglichkeit. Die Teilungsversteigerung kann dann von einer der Partner im Zuge der Scheidung mit Haus beantragt werden. Jedoch ist die Teilungsversteigerung wohl eher die letzte, statt die beste Wahl.

Beachten Sie! Eine Teilungsversteigerung kann zu hohen finanziellen Verlusten für beide Seiten führen, da die Immobilie weit unter ihrem Marktwert versteigert wird.

Der Erlös wird dann verwendet, um vorhandene Verbindlichkeiten abzulösen und gegebenenfalls den Rest zwischen beiden Parteien aufzuteilen. Bei einer Teilungsversteigerung muss die Bank beide Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen, und es wird keine Anschlussfinanzierung benötigt.

Ein weiterer Grund, sich nicht im Streit zu trennen!

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