Schlüsselübergabe nach Hauskauf

Was steht im Übergabeprotokoll? Schnell erklärt – Kaufvertrag Immobilie

Was steht im Übergabeprotokoll? Vielleicht kennen Sie die Antwort bereits aus dem Ratgeber Übergabe der Immobilie. Wenn nicht, hier eine kurze Wiederholung, was das Übergabeprotokoll ist und was genau darin steht.

Übergabeprotokoll schnell erklärt

Das Übergabeprotokoll hält den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer fest und ist Grundlage für mögliche Streitigkeiten in Bezug auf Mängel.

Was steht im Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll wird während der gemeinsamen Begehung der Immobilie angefertigt und fasst den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe zusammen.

Diese Informationen werden im Übergabeprotokoll festgehalten:

  • Stammdaten des Käufers und Verkäufers
  • Anschrift der Immobilie
  • Bestandsaufnahme aller Räume (Inventar / Schäden)
  • Bestandsaufnahme der Außenanlagen
  • Auflistung des Inventars (z.B. Einbauküche)
  • Zählerstände (Strom, Wasser, Gas)
  • falls vorhanden: Heizölstand
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel
  • Individuelle Vereinbarungen (Hausrat / Müll)
  • Auflistung der übergebenen Dokumente

Mängel bei der Übergabe dokumentieren

Ein wichtiger Bestandteil des Übergabeprotokolls ist die Mängeldokumentation. Die Schlüsselübergabe ist der letzte Zeitpunkt, zu dem Schäden und Mängel festgehalten werden können.

Beispielsweise können diese Mängel festgestellt werden:

  • Schimmel- oder Schwammbefall
  • Kaputte Fenster, Türen, etc.
  • Defekte Wasserhähne, Heizung
  • Probleme mit Elektrogeräten

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Häufige Fragen zum Kaufvertrag

Hier werden alle Fragen zum Kaufvertrag einer Immobilie beantwortet:

Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück

Egal, ob Sie eine Immobilie für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage suchen –  die Abwicklung eins Immobilienkaufs oder -verkaufs birgt viele Risiken. Immerhin gehen Sie eine große finanzielle Herausforderung ein, an die Sie voraussichtlich mehrere Jahre gebunden sind. Die juristische Grundlage für das Geschäft und den Eigentümerwechsel ist dabei immer ein Immobilienkaufvertrag.