Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht? Schnell erklärt – Kaufvertrag Immobilie

tIst ein Übergabeprotokoll Pflicht? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber bereits die wichtigsten Aspekte der Übergabe einer Immobilie kennengelernt. Falls nicht hier eine kurze Wiederholung, was das Übergabeprotokoll ist und die Antwort auf die Frage.

Übergabeprotokoll schnell erklärt

Das Übergabeprotokoll hält den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer fest und ist Grundlage für mögliche Streitigkeiten in Bezug auf Mängel.

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Ein Übergabeprotokoll ist eine freiwillige Dokumentation und keine gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten empfiehlt es sich aber, ein Übergabeprotokoll anzufertigen.

Das Protokoll ist gängig im Immobilienverkauf und daher Standard. Oftmals wird eine Kopie des Protokolls an den Notar übersandt um den Kaufprozess endgültig abzuschließen.

Wer erstellt das Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll wird in der Regel vom Verkäufer der Immobilie während der Schlüsselübergabe erstellt.

Sollte die Immobilie über einen Makler gekauft worden sein, ist der Makler ebenfalls bei der Schlüsselübergabe anwesend und übernimmt das Schreiben des Übergabeprotokolls.

Für den Fall, dass ein (beauftragter) Sachverständiger anwesend ist, schreibt dieser das Protokoll.

Egal wer es anfertigt, wichtig ist, dass es von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.

Häufige Fragen zum Kaufvertrag

Hier werden alle Fragen zum Kaufvertrag einer Immobilie beantwortet:

Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück

Egal, ob Sie eine Immobilie für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage suchen –  die Abwicklung eins Immobilienkaufs oder -verkaufs birgt viele Risiken. Immerhin gehen Sie eine große finanzielle Herausforderung ein, an die Sie voraussichtlich mehrere Jahre gebunden sind. Die juristische Grundlage für das Geschäft und den Eigentümerwechsel ist dabei immer ein Immobilienkaufvertrag.