Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht? Schnell erklärt – Kaufvertrag Immobilie
tIst ein Übergabeprotokoll Pflicht? Vielleicht haben Sie in unserem Ratgeber bereits die wichtigsten Aspekte der Übergabe einer Immobilie kennengelernt. Falls nicht hier eine kurze Wiederholung, was das Übergabeprotokoll ist und die Antwort auf die Frage.
Übergabeprotokoll schnell erklärt
Das Übergabeprotokoll hält den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer fest und ist Grundlage für mögliche Streitigkeiten in Bezug auf Mängel.
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Ein Übergabeprotokoll ist eine freiwillige Dokumentation und keine gesetzliche Verpflichtung. Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten empfiehlt es sich aber, ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
Das Protokoll ist gängig im Immobilienverkauf und daher Standard. Oftmals wird eine Kopie des Protokolls an den Notar übersandt um den Kaufprozess endgültig abzuschließen.
Wer erstellt das Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll wird in der Regel vom Verkäufer der Immobilie während der Schlüsselübergabe erstellt.
Sollte die Immobilie über einen Makler gekauft worden sein, ist der Makler ebenfalls bei der Schlüsselübergabe anwesend und übernimmt das Schreiben des Übergabeprotokolls.
Für den Fall, dass ein (beauftragter) Sachverständiger anwesend ist, schreibt dieser das Protokoll.
Egal wer es anfertigt, wichtig ist, dass es von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag
Hier werden alle Fragen zum Kaufvertrag einer Immobilie beantwortet:
- Was muss nicht im Kaufvertrag stehen?
- Wer erstellt den Kaufvertrag für eine Immobilie?
- Wann ist ein Immobilien Kaufvertrag rechtskräftig?
- Kann ein Notarvertrag rückgängig gemacht werden?
- Wie geht es nach dem Notartermin weiter?
- Wie viel kostet ein Kaufvertrag?
- Welche Unterlagen braucht der Notar für den Kaufvertrag?
- Wann wird der Kaufpreis fällig?
- Was bedeutet gekauft wie gesehen?
- Wie lange dauert es vom Kaufvertrag bis zum Einzug?
- Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?
- Gibt es ein Rückgaberecht bei Immobilien?
- Was ist bei der Schlüsselübergabe zu beachten?
- Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
- Was steht im Übergabeprotokoll?
- Welche Schlüssel werden übergeben?
- Was sind die Rechtsfolgen von einem Kaufvertrag?
- Können Notarkosten verhandelt werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück
Egal, ob Sie eine Immobilie für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage suchen – die Abwicklung eins Immobilienkaufs oder -verkaufs birgt viele Risiken. Immerhin gehen Sie eine große finanzielle Herausforderung ein, an die Sie voraussichtlich mehrere Jahre gebunden sind. Die juristische Grundlage für das Geschäft und den Eigentümerwechsel ist dabei immer ein Immobilienkaufvertrag.