Wie rechne ich Miteigentumsanteile aus? Einfach erklärt – Eigentumsverteilung WEG

Wie rechne ich Miteigentumsanteile aus? Beim Erwerb einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus werden Sie Miteigentümer der Immobilie und erhalten automatisch Miteigentumsanteile. Diese sind wichtig, um zu bestimmen, wie hoch der Anteil der Kosten ist, die Sie für das Gemeinschaftseigentum zahlen müssen und in welchem Maße Sie auf der Eigentümerversammlung mitbestimmen dürfen. Wie genau bestimme ich den Anteil des Miteigentums? Lesen Sie die Antwort hier. Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen.

Wie rechne ich Miteigentumsanteile aus?Mann mit einem Fragezeichen über dem Kopf

Miteigentumsanteile werden anhand der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung in einer WEG berechnet. Dabei werden die Anteile im Regelfall als Teile von 1.000 angegeben, wobei 1.000 das gesamte Grundstück und seinen Bebauungen beschreibt.

Zudem spielt es eine Rolle, ob die Wohnflächen anhand der Wohnflächenverordnung oder der DIN 277 berechnet wurden. Je nach Berechnungsgrundlage kann eine Abweichung von bis zu 40 % entstehen.

Zur Berechnung werden die einzelnen Wohn- und Nutzflächen ins Verhältnis zu den gesamten Wohn- und Nutzflächen gestellt. Wer nicht rechnen möchte, kann die Höhe des Miteigentumsanteil der notariell beglaubigten Teilungserklärung entnehmen.

Beispiel: Berechnung von Miteigentumsanteilen

Hier eine kurze Beispielrechnung, wie Sie ganz einfach den Miteigentumsanteil bestimmen können.

Das gesamte Grundstück ist auf den Rahmenwert 1.000 festgelegt. Das darauf befindliche Wohnhaus hat eine gesamte Wohn- und Nutzfläche von 800 qm. Die betroffene Wohnung beträgt 70 qm.

Schritt 1: Teilen der Gesamtfläche durch den Rahmenwert

1.000 / 800 qm  = 1,25 qm

Jeder Miteigentumsanteil am Grundstück beträgt also 1,25 qm, an der Gesamtfläche bemessen.

Schritt 2: Miteigentumsanteil mit Wohnungsgröße multiplizieren 

1,25 qm x 70 qm = 87,5 qm

So kann man für diese Wohnung von einem Miteigentumsanteil von 87,5 von 1.000 ausgehen.

Eigentumsverteilung WEG

Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen nun vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht? Im Mehrparteienhaus gibt es, was die Eigentumsverteilung angeht, viel zu beachten. Neben dem Sondereigentum haben Sie gleichzeitig das Recht auf Ihren Anteil des Gemeinschaftseigentums. Doch was ist der Unterschied? Und was bedeuten die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum? Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. In diesem Artikel finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.