Wie bestellt man einen Hausverwalter? Schnell erklärt – Hausverwaltung

Wie bestellt man einen Hausverwalter? - Die Bestellung eines Hausverwalters ist weder für Wohnungseigentümergemeinschaften, noch für Vermieter Pflicht, bringt jedoch gerade bei größeren Objekten eine Vielzahl an Vorteilen mit sich. Damit auch Sie die Betreuung Ihrer Liegenschaft in professionelle Hände geben können, müssen je nach Verwaltungsart einige wichtige Formalien beachtet werden. Erfahren Sie hier alles rund um die Verwalterbestellung, vom Einholen der Angebote bis zur Unterzeichnung des Vertrags.

Wie bestellt man einen Hausverwalter?

Die genauen Schritte der Verwalterbestellung gestalten sich bei WEG-Verwaltung und Mietverwaltung unterschiedlich. Während sich hier Vermieter als alleinige Eigentümer des Objekts über nur wenige rechtliche Hürden und eine schnelle Abwicklung freuen können, müssen Wohnungseigentümergemeinschaften für die Bestellung eines WEG-Verwalters weitaus mehr rechtliche Formalien beachten.

WEG-Verwalter bestellen

Die Bestellung eines WEG-Verwalters ist an gesetzliche Vorschriften und Regelungen gebunden, die im § 26 WEG Wohnungseigentümergesetz geregelt sind. Zu den einzelnen Schritten der Verwalterbestellung gleich mehr.

Vorab der Ablauf der Verwalterbestellung im Überblick:

  1. Einladung zur Eigentümerversammlung & Angebote versenden
  2. Zwischen Bestellung und Vertrag trennen
  3. Verwalter durch Mehrheitsbeschluss wählen
  4. Dauer der Verwalterbestellung berücksichtigen
  5. Verwaltervertrag aufsetzen & unterschreiben

Um über die Neubestellung eines WEG-Verwalters abzustimmen, muss also vorab eine Eigentümerversammlung einberufen werden, denn wie sonst auch bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt: Es darf nichts im Alleingang entschieden werden, auch nicht bei der Verwalterbestellung.

Einladung zur Eigentümerversammlung & Angebote versenden

Angebote einholen – S0 müssen spätestens zwei Wochen vor Beschlussfassung allen WEG-Mitgliedern Angebote unterschiedlicher Hausverwaltungen vorliegen. Schließlich muss der Eigentümergemeinschaft genügend Zeit eingeräumt werden, um sich über die jeweiligen Bewerber zu informieren und die Angebote zu vergleichen.

Verschicken der Einladung & Angebote - Die Angebote werden in der Regel gemeinsam mit den Einladungen zur Eigentümerversammlung an alle WEG-Mitglieder rausgeschickt.

Das wichtigste zusammengefasst:

  • Einholung einiger Angebote von mehreren Hausverwaltungen
  • Versenden der Einladung zur (außergewöhnlichen) Eigentümerversammlung
  • Versenden der Angebote

Zwischen Bestellung und Vertrag trennen

Wichtig: Bei der Bestellung eines WEG-Verwalters muss zwischen organschaftlicher Ebene und schuldrechtlicher Ebene getrennt werden. Denn bei dem Bestellungsbeschluss und dem Beschluss über den abzuschließenden Verwaltervertrag handelt es sich um zwei separate Prozesse, die auch unter einem jeweils eigenen Tagesordnungspunkt beschlossen werden müssen.

Kurz und knapp:

  1. Bestellungsbeschluss
  2. Beschluss über den abzuschließenden Verwaltervertrag

Wichtig: Beide Tagesordnungspunkte müssen während derselben Eigentümerversammlung befasst werden.

Verwalter durch Mehrheitsbeschluss wählen

Mehrheitsbeschluss - Haben sich nach ausführlicher Sichtung der Angebote alle WEG-Mitglieder zur Eigentümerversammlung eingefunden, wird nun nach §26 WEG abgestimmt. Erforderlich für die Verwalterbestellung ist eine einfache Mehrheit gemäß geltender Stimmrechtsregelung. Ob Kopfprinzip, Stimmrechtsprinzip oder Objektstimmrecht, das ist der Gemeinschaftsordnung zu entnehmen.

Stichwahl - Sollte keiner der Bewerber die notwendige Mehrheit erreichen, erfolgt eine Stichwahl. Ausnahme: Wurde vor der Abstimmung der Minderheitsbeschluss gefasst, gilt der Kandidat mit den meisten Stimmen als gewählt.

Dauer der Verwalterbestellung berücksichtigen

Bestehende WEG - Ist die Wahl auf einen WEG-Verwalter gefallen, wird dieser bestellt und ein Verwaltervertrag aufgesetzt. Handelt es sich hier um eine bereits bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft, darf der Vertrag die Bestelldauer von 5 Jahren nicht überschreiten.

Neue WEG - Bei neuen WEGs gilt eine Höchstdauer von 3 Jahren. Diese Gesetzgebung schützt vor allem neue WEGs davor, über Jahrzehnte hinweg an eine von der aufteilenden Bauträger eingesetzten Hausverwaltung gebunden zu sein.

Zusammengefasst:

  • Bestelldauer bei bestehenden WEGs: 5 Jahre
  • Bestelldauer bei neuen WEGs: 3 Jahre

Verwaltervertrag aufsetzen & unterschreiben

Eine passende Hausverwaltung wurde gefunden, per Beschlussfassung bestellt und dabei die gesetzlich festgelegte Dauer der Verwalterbestellung berücksichtigt? Dann muss nur noch der Verwaltervertrag aufgesetzt und unterschrieben werden. Meistens sind hierfür lediglich die Unterschriften des Verwaltungsbeirats nötig, der als Schnittstelle zwischen Verwalter und WEG agiert.

Ist der Vertrag dann einmal unterzeichnet ist die WEG-Verwalterbestellung abgeschlossen und einer erfolgreichen Zusammenarbeit steht nichts mehr im Weg.

Mietverwalter & SEV-Verwalter bestellen

Hausverwaltung suchen - Die Bestellung eines Mietverwalters hingegen gestaltet sich weitaus einfacher. Möchten Sie als alleiniger Eigentümer eine externe Hausverwaltung mit der Betreuung Ihres Mietobjekts beauftragen, empfehlen wir sich mehrere Angebote einzuholen, zu sichten und zu vergleichen. Am Besten vereinbaren Sie hierfür außerdem einige persönliche Gespräche mit dem Verwalter.

Vertrag unterzeichnen - Haben Sie sich dann für eine passende Hausverwaltung entschieden, müssen Sie auch hier nur noch den Vertrag unterschreiben und die Zusammenarbeit kann schon losgehen.

Die Mietverwalterbestellung zusammengefasst:

  1. Angebote suchen & vergleichen
  2. Hausverwaltungen kontaktieren
  3. Persönliche Gespräche mit den Verwaltern
  4. Vertragsunterzeichnung

Weitere Fragen zur Hausverwaltung:

Hausverwaltung: Ratgeber

Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert jede Menge Organisationtalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

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Und mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung hier: