Wie wird ein WEG Verwalter bestellt? Schnell erklärt – Hausverwaltung

Wie wird ein WEG Verwalter bestellt? Ein qualifizierter WEG-Verwalter gehört neben der Wohnungseigentümerversammlung und dem Verwaltungsbeirat zu den wichtigsten Organen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er nimmt Ihnen jegliche Verwaltungsaufgaben rund um das Gemeinschaftseigentum ab, hat Ihre Finanzen stets im Blick und berät bei Rechtsfragen. Der Ablauf der Verwalterbestellung ist dabei an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. Erfahren Sie hier, wie die WEG-Verwalterbestellung abläuft und was Sie dabei zu beachten haben.

Wie wird ein WEG-Verwalter bestellt?

Wie die Bestellung eines WEG-Verwalters abzulaufen hat, das ist in §26 WEG festgelegt. So müssen vorab Angebote eingeholt und eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Die Verwalterbestellung erfolgt dann durch eine einfache Stimmenmehrheit gemäß geltender Stimmrechtsregelung. Zu den einzelnen Schritten gleich mehr.

Hier vorab der Ablauf der WEG-Verwalterbestellung zusammengefasst:

  1. Angebote unterschiedlicher Hausverwaltern einholen
  2. Einladung zur Eigentümerversammlung versenden
  3. Tagesordnungspunkte festlegen
  4. Verwalter durch Mehrheitsbeschluss wählen
  5. Verwaltervertrag aufsetzen & unterschreiben

Beginnen wir also mit der Vorbereitung der Verwalterbestellung:

Angebote unterschiedlicher Hausverwaltern einholen

Damit sich alle WEG-Mitglieder einen persönlichen Eindruck von den potentiellen Verwaltern machen können, müssen vorab Angebote eingeholt und spätestens zwei Wochen vor Beschlussfassung an die einzelnen Eigentümer versandt werden. Dadurch wird der Eigentümerschaft genug Zeit eingeräumt, die jeweiligen Angebote zu sichten und zu vergleichen.

Einladung zur Eigentümerversammlung versenden

Wie in §26 WEG festgelegt, beschließt die WEG in der Eigentümerversammlung sowohl über die Bestellung der WEG-Verwaltung, als auch über ihre Abberufung. Meistens werden die Einladungen zur Eigentümerversammlung gemeinsam mit den eingeholte Angeboten verschickt.

Tagesordnungspunkte festlegen

Wichtig: Die Bestellung der Hausverwaltung und der Abschluss des Verwaltervertrags sollten jeweils unter einem eigenen Tagesordnungspunkt (TOP) auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Schließlich handelt es sich hier um zwei eigenständige Rechtsakte: Der Verwalterbestellung auf organischer Ebene und dem Vertragsbeschluss auf schuldrechtlicher Ebene.

Diese Tagesordnungspunkte sollten Sie für die kommende Eigentümerversammlung aufnehmen:

  1. Bestellung des WEG-Verwalters
  2. Abschluss des Verwaltervertrags

Verwalter durch Mehrheitsbeschluss wählen

Sind nun alle WEG-Mitglieder (oder ihre Vertreter) zur Eigentümerversammlung erschienen, wird über die unterschiedlichen Hausverwalterangebote abgestimmt. Erforderlich für die Verwalterbestellung ist eine einfache Mehrheit gemäß geltender Stimmrechtsregelung. Diese ist in der Gemeinschaftsordnung der WEG geregelt. Endet die Wahl in einem Unentschieden, erfolgt eine Stichwahl.

Verwaltervertrag aufsetzen & unterschreiben

Im letzten Schritt wird der Verwaltervertrag aufgesetzt und von der gewählten Hausverwaltung und dem Verwaltungsbeirat der WEG unterzeichnet. Somit ist die Verwalterbestellung rechtsmäßig abgeschlossen und einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen WEG-Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft steht nun nichts mehr im Wege.

Hausverwaltung: Ratgeber

Besitzen Sie eine oder mehre Immobilien, wissen Sie, wie aufwendig die Verwaltung, Bewirtschaftung und Instandhaltung einer Liegenschaft sein kann. Die professionelle Betreuung einer Immobilie ist zeit- und kostenintensiv und erfordert jede Menge Organisationtalent. Ein qualifizierter Hausverwalter kümmert sich um alle administrativen Tätigkeiten, sowohl bei vermieteten als auch bei nicht-vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

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Und mehr zu den einzelnen Arten der Hausverwaltung hier: