Mehrfamilienhaus in der Stadt.

WEG Reform 2020: Änderungen & Inhalt – Wichtigste Neuerungen Wohnungseigentumsgesetz

WEG Reform 2020 – Seit dem 1. Dezember 2020 hat sich das Wohnungseigentumsgesetz geändert. Diese Änderung bringt viele Neuerungen mit sich, nicht nur für die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), sondern auch für Sie als Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft. Viele der neuen Beschlüsse machen Ihnen das Leben deutlich einfacher, aber auch der Verwalter ihrer Immobilie erhält mehr Befugnisse als zuvor. Lesen Sie hier alle wichtigen Beschlüsse, die 2020 für das Wohnungseigentümergesetz in Kraft getreten sind und die Sie als Eigentümer unbedingt kennen sollten.

Hintergrund der Reform – Demographischer Wandel

Vorab in Kürze, warum war es notwendig, das Gesetz für Wohnungseigentümer zu reformieren? Einfach gesagt, war es schon lange an der Zeit, eine neue Form des Wohnungseigentumsgesetzes zu verabschieden, da das alte unserer Zeit nicht mehr gerecht wurde.

Der Bedarf an Umbauten einer Immobilie für Barrierefreiheit oder altersgerechten Zugängen wird immer größer. Auch wird das Klima und die Umwelt in den WEGs ein immer wichtigeres Thema, so sind nun Paragraphen für den Einbau von Ladestationen für Elektroautos im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehen.

Zusammengefasst kann man sagen, dass sich das Gesetz nun auch im Bereich des Wohnungseigentums an die neue Welt anpasst.

Hier die Gründe zusammengefasst:

  • Neuerungen werden an aktuelle Situation angepasst
  • Vereinfachung von Umbauten an Immobilie
  • Umbauten unterliegen demographischem Wandel

Hier sehen Sie ein Mehrparteienhaus mit mehreren Balkonen und Fenstern mit einer weißen Fassade.

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Fünf wichtigste Neuerungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Wörtlich ausgeschrieben lautet das Gesetz zur WEG-Reform wie folgt: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“. Neben den zahlreichen Änderungen von der Verwaltervollmacht bis hin zur Jahresabrechnung, haben wir hier die fünf wichtigsten Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz für Sie als Eigentümer zusammengetragen, die Ihnen einen guten Überblick über die gesamte Änderung geben.

Die fünf wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. bauliche Veränderungen leichter durchsetzbar (Vereinfachung Beschlussfassung)
  2. mehr Befugnisse für Verwalter
  3. mehr Rechte für Eigentümer
  4. neue Beschlussfassung für Eigentümerversammlung
  5. Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht

1. Bauliche Änderungen mit vereinfachter Beschlussfassung

Seit der neuen WEG Reform 2020 ist es für Sie als Eigentümer kein Problem mehr, bauliche Änderungen an der Immobilie vorzunehmen. Dabei wird unterscheiden, ob Sie diese auf eigene Kosten tragen, oder die ganze WEG davon betroffen ist.

Bauliche Veränderungen auf eigene Kosten

Durch die Reform des Gesetzes hat nun jeder Wohnungseigentümer, sowie für die ersten drei Punkte auch die Mieter eines Mehrparteienhauses das Recht darauf, bestimmte bauliche Maßnahmen an der Immobilie durchzuführen, wenn dies auf eigene Kosten geschieht.

Zu den genehmigten baulichen Maßnahmen zählen:

  • Um- und Ausbau zur Barrierefreiheit
  • Einbau von Ladestationen für Elektroautos
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Einbau von Glasfaseranschluss (Nur für Eigentümer)

Vereinfachung der Beschlussfassung: Modernisierung, Sanierung & Co.

Zudem werden Ihnen mit der Reform die Beschlussfassungen für die Durchführung baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erleichtert. Für eine Modernisierung oder Sanierung braucht es nun nur noch einen einfachen Mehrheitsbeschluss. Hierbei müssen allerdings alle Eigentümer die Kosten tragen, die diesem Beschluss zugestimmt haben.

Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel – Wenn die Modernisierung mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte der Eigentumsanteile beschlossen worden ist, müssen alle Eigentümer die Kosten tragen.

Die Kostentragung durch alle Eigentümer der WEG soll wiederum nicht gelten, wenn die bauliche Veränderung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Zusammenfassung der neuen Maßnahmen

Hier nochmal alle neuen Beschlüsse über die baulichen Maßnahmen zusammengefasst:

  • jeder Eigentümer hat Anspruch, bauliche Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen
  • für Beschlussfassung über Durchführung von baulichen Maßnahmen reicht einfache Mehrheit
  • Eigentümer die Maßnahme zugestimmt haben tragen Kosten
  • alle Eigentümer tragen Kosten wenn Beschluss mit mehr als 2/3 abgegebene Stimmen + mehr als 1/2 Eigentumsanteile

2. Mehr Befugnisse für Verwalter

Jede Wohnungseigentümergemeinschaft sollte einen Verwalter bestimmen – egal ob intern beauftragt oder eine externe Firma. Dieser hat nun, dank der neuen Reform, deutlich mehr Befugnisse als vorher. Er kann nun eigenmächtig Entscheidungen treffen, ohne vorher einen Beschluss der WEG einholen zu müssen. Dabei gilt, je größer die Wohnanlage, desto größer die alleinige Entscheidungsfreiheit des Verwalters.

Neue Befugnisse des Verwalters:

  • kann eigenmächtige Entscheidungen treffen
  • je größer Wohnanlage, desto größer Entscheidungsfreiheit

Dies Gilt aber für ihn nur, wenn die Entscheidungen nur von kleiner Bedeutung sind und keine großen Verpflichtungen oder Aufwände erfordern.

Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • kleinere Reparaturen an der Immobilie
  • gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen
  • Abschluss bestimmter Verträge (Außenvollmacht für Verwalter)

Hier sehen Sie ein Hochhaus mit gelber Fassade und mehreren Balkonen an einem Stadtrand.

3. Mehr Recht für Eigentümer

Nicht nur der Verwalter der WEG, auch die Eigentümer erhalten in der WEG Reform deutlich mehr Rechte gegenüber der Verwaltung. Dazu zählen die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, die nun jeder Eigentümer einsehen darf, sowie einen Anspruch der Eigentümer auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Zudem wird es den Eigentümern nun erleichtert, den Vertrag mit einer schlechten oder unzureichenden Hausverwaltung einfacher zu beenden.

Zu den neuen Rechten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung zählen:

  • Einsehen der Verwaltungsunterlagen von jedem Eigentümer
  • Vermögensbericht, seitens des Verwalters erstellt, um wirtschaftliche Lage der WEG zu überblicken
  • Erleichterung der Beendung des Vertrags mit Verwalter

4. Neue Beschlussfassung der Eigentümerversammlung

Auch für die Eigentümerversammlung gibt es neue Regelungen. So werden die Fristen zur Einberufung verlängert, sowie die Art der Einladung. Auch können nun Eigentümer die Versammlung selbst einberufen, wenn der Verwalter nicht zur Verfügung steht. Im Gegensatz zur alten Auflage des Gesetzes, ist eine Eigentümerversammlung nun generell beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer anwesend sind.

Hier die neuen Gesetzte zur Eigentümerversammlung im Überblick:

  • Einberufungsfrist: Verlängerung von zwei auf drei Wochen
  • Einladung kann nun über Textform, sowie Schriftform erfolgen
  • Eigentümer können Versammlung nun selbst einberufen
  • es gibt nun die Möglichkeit, online an Versammlung teilzunehmen (Reine Online-Veranstaltungen nach wie vor nicht erlaubt)
  • Eigentümerversammlung ist nun generell beschlussfähig, keine Mindestanzahl von Eigentümern mehr notwendig
  • elektronische Beschlüsse sind nun erlaubt

5. Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Durch das neue Gesetz wurden Eigentums- und Mietrecht stärker in Einklang gebracht. So müssen Mieter nun bauliche Maßnahmen in der gesamten Wohnanlage dulden. Die größte Änderung allerdings liegt wohl bei der Betriebskostenabrechnung vor. Bis zum Zeitpunkt der Reform wurden die Betriebskosten im Mietrecht nach der Wohnungsgröße bemessen, während im Eigentumsrecht eine Bemessung nach Eigentumsanteilen vorgegeben wurde. Nun gilt die Verteilung in der Eigentümergemeinschaft auch für vermietete Eigentumswohnungen.

Änderungen in Betriebskostenabrechnung:

  • neue Art der Bemessung
  • werden sowohl im Miet- als im Eigentumsrecht nach Verteilung in Eigentümergemeinschaft bemessen

Eigentümergemeinschaft im Überblick

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie automatisch Teileigentümer der gesamten Immobilie und treten somit auch in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Der Zusammenschluss aller Eigentümer kann Ihnen viele Vorteile für die anfallenden Kosten in Ihrem gewählten Mehrparteienhaus bringen.

Der größte Vorteil einer Eigentümergemeinschaft ist, dass Sie als einzelner Eigentümer nie zu 100% für die anfallenden Kosten (Sanierung, Renovierung & Co.) verantwortlich sind. Als Nachteil lässt sich aufführen, dass Sie Kompromisse mit den anderen Eigentümern eingehen müssen und keine Macht zur alleinigen Entscheidung haben.

Jede Eigentümergemeinschaft muss regelmäßig zu einer Eigentümerversammlung zusammentreten, um anstehende wichtige Dinge rund um die Immobilie zu besprechen. In diesem Ratgeber finden Sie alles wichtige, was Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen.

Eigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit, Ablauf & Verwaltung

Die Eigentümerversammlung ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für ein gutes Zusammenleben essentiell. Sie findet einmal jährlich statt und gibt den Eigentümern die Möglichkeit, ihre Wünsche auf Veränderungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum vorzutragen und über Beschlüsse abzustimmen. Doch was genau kann in einer Eigentümerversammlung besprochen werden? Wann ist die Zusammenkunft der Eigentümer beschlussfähig? Und wie läuft die Versammlung ab? Lesen Sie hier alles über Verwaltung, den Wirtschaftsplan und die Einladung zur Eigentümerversammlung.

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