Vorsorge für Nebenkosten in der WEG 2023: Sonderumlage, Einzelwirtschaftsplan & Vorauszahlungen – 3 Tipps

Nebenkosten 2023 in der WEG - Die Nebenkosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind über das Hausgeld abgesichert. Da die Energiepreise aktuell steigen, können auch die zugehörigen Kosten in der WEG steigen. Wie Sie sich in der WEG darauf vorbereiten können und worauf Ihr WEG-Verwalter achten sollte, das erfahren Sie hier.

Vorsorge für Nebenkosten: Vorauszahlungen

Die steigenden Energiekosten betreffen sowohl private Haushalte, als auch Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hilfreich ist es hier die Vorauszahlung zeitlich stimmig  anzupassen, da hohe Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode kritisch werden könnten.

Wenn die Gemeinschaft ausreichende finanzielle Mittel hat, dann darf der Verwalter auch gestiegene Vorauszahlungen bezahlen. Auf die Erhaltungsrücklage darf der Verwalter aber dabei nicht zugreifen, so Haufe.

Diese Vorsorge sollten Sie treffen:

  • Vorauszahlungen sollten Sie rechtzeitig anpassen
  • Verwalter kann hohe Vorauszahlungen bezahlen
  • Nicht auf die Erhaltungsrücklage zurückgreifen
  • Dadurch: Gestiegene Nachzahlungen vermeiden

Rücklagen fehlen? Sonderumlage & Einzelwirtschaftsplan

Sollte es nicht genügend Rücklagen geben, bieten sich diese zwei Möglichkeiten nach § 28 Abs. 1 WEG.

Diese zwei Möglichkeiten gibt es:

  • Sonderumlage
  • Einzelwirtschaftsplan

Schauen wir uns beide etwas genauer an.

Sonderumlage: Außerplanmäßige Kosten abdecken & Schreiben

Hier kann die WEG mehrheitliche eine Liquiditätssonderumlage oder eine Energiekosten-Sonderumlage bezahlen. Eine Sonderumlage wird vom Verwalter erhoben, um eine außerplanmäßigen Finanzbedarf der WEG zu decken. In dem zugehörigen Schreiben müssen die Höhe, Fälligkeitsdaten und der Umlageschlüssel enthalten sein.

Darauf sollten Sie bei der Sonderumlage achten:

  •  Liquiditätssonderumlage / Energiekosten-Sonderumlage
  • Vom Verwalter erhoben: kann zusätzliche Kosten decken
  • Das Schreiben: Höhe, Fälligkeitsdaten & Umlageschlüssel

Neuer Beschluss für Einzelwirtschaftsplan: WEG-Versammlung

Zusätzlich ist auch ein neuer Beschluss für den Einzelwirtschaftsplan eine Lösung. Dabei kann die Gemeinschaft beschließen, dass sie die Zuführungsbeiträge für Energiekosten erhöht. Dies muss allerdings auch mehrheitlich von den Eigentümern beschlossen werden und wird nicht vom Verwalter bestimmt.

Dieser sollte dafür eine "außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung" ausrufen. Tatsächlich darf der Verwalter nach § 23 Abs. 3 WEG auch die Zustimmung schriftlich einholen, aber es ist fraglich, ob so alle zustimmen.

Auf diese Dinge sollten Sie beim neuen Beschluss für den Einzelwirtschaftsplan achten:

  • Gemeinschaft beschließt: Zuführungsbeiträge für Energiekosten erhöhen
  • Verwalter beruft "außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung" ein
  • Nach § 23 Abs. 3 WEG Verwalter die Zustimmung schriftlich einholbar

Drei Hilfe-Tipps für die WEG bei hohen Kosten

Gerade die Strompreise steigen aktuell. Sie haben drei  Möglichkeiten, um die Strompreise zu bezahlen. Einmal lassen sich zusätzliche Rücklagen bilden, rechtzeitig sich mit der Lage auseinandersetzen und sie beobachten.

Drei Tipps im Überblick:

  • Rücklagen bilden
  • Informieren
  • Markt beobachten

Rücklagen bilden: Absicherung, Auflösung & Zahlungen

Es ist derzeit sehr schwer abzusehen, wie sich die Energiekosten weiterhin entwickeln. Deswegen kann es von Vorteil sein innerhalb einer WEG Rücklagen zu bilden. Das ist auch rechtlich abgesichert, über § 19 Abs. 1 WEG.

Das schöne daran ist, wenn die Preise wieder fallen, darf die Rücklage auch wieder aufgelöst werden.

Wenn allerdings für den Verwalter ein Mehraufwand durch die Abrechnungen und Buchungen entsteht, dann muss dieser auch vergütet werden. Dass muss vor der Beschlussfassung zur Anlage eine Rücklage abgesprochen werden.

Die Absicherung durch Rücklagen funktioniert so:

  • Rücklagen = innerhalb innerhalb WEG
  • Wenn Preise fallen: Rücklage auflösen
  • Aufwand Verwalter muss vergütet werden

Informieren: Rechtzeitiges Gespräch & Aufklärung

Für das generelle Klima in der WEG ist es wichtig, dass frühzeitig das Gespräch gesucht wird. Das geht auch von der Seite das Verwalters aus. Gerade in Krisensituationen ist es von großer Bedeutung, wenn der Verwalter rechtzeitig über die vermuteten Zukunftsszenarien und zugehörigen Auswirkungen Bescheid gibt und aufklärt.

Darum sollte es bei dem Gespräch mit dem Verwalter gehen:

  •  Vermuteten Zukunftsszenarien
  • Zugehörige Auswirkungen

Markt beobachten: Energie bei Preissenkung kaufen

Für einen WEG-Verwalter ist es sinnvoll, den Energiemarkt im Auge zu behalten. Dann ist er in der Lage bei kurzfristigen Preissenkungen, Energie günstig zu beschaffen. Hilfreich ist es in dem Fall mit dem Verwaltungsbeirat zusammenzuarbeiten.

Deshalb sollte der Verwalter den Markt beobachten:

  • Auffallen von kurzfristigen Preissenkungen
  • Bei Preissenkung: günstig Energie besorgen
  • Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeirat

Mehr Tipps zur Hausgeldabrechnung

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Hausgeld haben, finden Sie hier ausführliche Tipps.