Vermieterpfandrecht (Wiki, Definition): Pfändung von Gegenständen in der Mietsache

Vermieterpfandrecht –  Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht, welches den Vermieter dazu berechtigt, die vom Mieter in den Wohnraum oder Geschäftsraum gebrachten Sachen für Forderungen aus dem Mietverhältnis zu pfänden. Es wird in §562 BGB geregelt und dient für Vermieter als Selbsthilferecht. Der Vermieter darf beim Mieter pfänden, wenn er laufende Kosten nicht bezahlt, wie beispielsweise die Miete.

Gründe für die Vermieterpfändung:

  1. Mietrückstände oder Rückstände bei Nebenkosten
  2. Nutzungsentschädigungen
  3. Ersatz von Mietausfall
  4. Ansprüche wegen unterlassener Mängelanzeige
  5. Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache

Auszug aus §562 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.

Es dürfen keine Gegenstände gepfändet werden, die für den täglichen Bedarf benötigt werden. Genauso dürfen nur Gegenstände des Mieters (welcher im Mietvertrag steht) und keine Gegenstände von Partnern oder Untermietern gepfändet werden.

Sachen, die der Pfändung unterliegen sind:

  • teure Teppiche
  • Schmuck
  • teure Fernseher

Der Vermieter darf einen teuren Fernseher durch einen einfachen ersetzen.

Sachen, die nicht gepfändet werden dürfen:

  • Waschmaschine
  • Betten
  • Kleidung
  • PKW, außerhalb der Mietsache
  • geliehene / gemietete Sachen
  • Kinderwagen
  • Kühlschrank

Vermieterpfandrecht schnell erklärt

Der Begriff Vermieterpfandrecht zusammengefasst:

  • Recht des Vermieters Gegenstände des Mieters zu pfänden
  • Gegenstände welche sich in der Mietsache befinden
  • Gründe: Mietrückstände, Schadensersatz, etc.

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