Untermieter (Wiki, Definition): Mieter des Mieters

Untermieter – Ein Untermieter ist eine Person, die den Wohnraum von jemandem gemietet hat, der selbst nur der (Haupt-) Mieter des Wohnraums ist. Das Vertragsverhältnis des Untermieters zum Hauptmieter wird Untermiete genannt. Wie bei einem direkten Mietverhältnis zahlt der Untermieter an den Mieter einen Mietzins. Im Gegenzug kann er die Mietsache zum Teil oder ganz nutzen. Zwischen dem Untermieter und dem tatsächlichen Vermieter besteht kein vertragliches Verhältnis.

Lernen Sie mehr über Mietzins, Haushalt und Mietzuschlag.

Untermieter in Kürze

Der Begriff Untermieter zusammengefasst:

  • Person, die Wohnraum vom Mieter mietet (Dritter)
  •  Untermieter zahlt Miete an Mieter, nicht Vermieter

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