Teilvermietung (Wiki, Definition): Einliegerwohnung und Wohngemeinschaften

Teilvermietung – Wenn eine Wohnung oder ein Haus nur teilweise untervermietet wird, spricht man von Teilvermietung. Ein Teil der Mietsache wird vom Mieter oder Eigentümer selbst genutzt, der andere Teil an einen Untermieter weitervermietet. Ein Beispiel für Teilvermietung ist die Vermietung einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus oder die Vermietung einzelner Räume in einer Wohngemeinschaft.

Lernen Sie mehr über Untermieter, Mietzins und Mietzuschlag.

Teilvermietung in Kürze

Der Begriff Teilvermietung zusammengefasst:

  • Teile des Wohnraums werden weiter- bzw. untervermietet
  • z.B. Einliegerwohnungen oder Zimmer in WGs

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