Wirtschaftlichkeitsgebot (Wiki, Definition): Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Wirtschaftlichkeitsgebot - Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird auch Wirtschaftlichkeitsgrundsatz genannt und ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankertes Gebot der Wirtschaftlichkeit (§556 III 1 BGB). Das Gebot besagt, dass Vermieter möglichst wirtschaftlich, also in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis, handeln sollen.
Das bedeutet beispielsweise, dass nur Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind. Vermieter sind Mietern gegenüber zur Sparsamkeit verpflichtet. Das Gebot bedeutet jedoch nicht, dass immer das günstigste Angebot (z.B. Gasanbieter) vom Vermieter ausgewählt werden muss, dem Vermieter wird ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt.
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Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Überblick
Das Wichtigste zu dem Begriff Wirtschaftlichkeitsgebot zusammengefasst:
- gesetzlich verankertes Gebot der Wirtschaftlichkeit (BGB)
- Vermieter müssen möglichst wirtschaftlich handeln
- Ermessensspielraum nach Kosten-Nutzen-Verhältnis
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