Sozialklausel (Wiki, Definition): Schutz des Mieters bei Vermieterkündigung

Sozialklausel – Die Sozialklausel ist eine Norm des §574 des Bürgerlichen Gesetzbuches und soll Mieter bei vorliegen eines sozialen Härtefalles vor einer Vermieterkündigung schützen. Durch die Klausel haben Mieter das Recht einer Kündigung zu widersprechen, wenn die Kündigung für sie eine unzumutbare Härte bedeutet.

Beispiele für Härtegründe nach der Sozialklausel:

  • Suizidgefahr
  • schwere Erkrankung
  • bevorstehendes Examen
  • fortgeschrittene Schwangerschaft

Lernen Sie mehr über Kündigungswiderspruch, Räumungsklage und Zwangsräumung.

Sozialklausel im Überblick

Der Begriff Sozialklausel zusammengefasst:

  • Norm zum Mieterschutz im BGB
  • rechtfertigt Kündigungswiderspruch
  • bei vorliegen eines Härtefalls

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