Renovierungspflicht (Wiki, Definition): Keine Pflicht für Mieter

Renovierungspflicht – Der Begriff Renovierungspflicht ist ein weit verbreiteter Mythos unter Mietern und Vermietern. Tatsächlich gibt es im Mietrecht keine Regelung, die Mieter bei Auszug aus der Wohnung zur Renovierung zwingt. Sofern sich keine Rückgabeklausel im Mietvertrag befindet, müssen Mieter vor dem Auszug keine Schönheitsreparaturen vornehmen. Im Gegenteil, die Instandhaltungspflicht liegt beim Vermieter.

Lernen Sie mehr über Sanierung, unsichtbare Mängel und Übergabeprotokoll.

Renovierungspflicht im Überblick

Der Begriff Renovierungspflicht zusammengefasst:

  • existiert nicht im deutschen Mietrecht
  • Mieter sind nicht zur Renovierung vor Auszug verpflichtet

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