Bagatellschaden (Wiki, Definition): Kleinere SchÀden
Bagatellschaden â Als BagatellschĂ€den werden SchĂ€den mit verhĂ€ltnismĂ€Ăig geringfĂŒgigem Schaden bezeichnet. Die SchĂ€den entstehen zum Beispiel durch die Abnutzung beim tĂ€glichen Gebrauch der Wohnung. Bei den BagatellschĂ€den handelt sich um SchĂ€den, die mit einem geringen Aufwand und geringen finanziellen Mitteln behoben werden können. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Kleinreparaturen oder kleineren InstandhaltungsmaĂnahmen innerhalb eines Mietobjekts.
Beispiele fĂŒr BagatellschĂ€den:
- tropfender Wasserhahn
- defekter Duschkopf
- SchÀden an RolllÀden
- klemmende Fenstergriffe
Lernen Sie mehr ĂŒber Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Renovierungspflicht.
Bagatellschaden im Ăberblick
Der Begriff Bagatellschaden zusammengefasst:
- verhĂ€ltnismĂ€Ăig geringfĂŒgige SchĂ€den
- Behebung durch geringen Aufwand / Geldmittel
- Kleinreparaturen wie tropfender Wasserhahn