Bagatellschaden (Wiki, Definition): Kleinere SchÀden

Bagatellschaden – Als BagatellschĂ€den werden SchĂ€den mit verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig geringfĂŒgigem Schaden bezeichnet. Die SchĂ€den entstehen zum Beispiel durch die Abnutzung beim tĂ€glichen Gebrauch der Wohnung. Bei den BagatellschĂ€den handelt sich um SchĂ€den, die mit einem geringen Aufwand und geringen finanziellen Mitteln behoben werden können. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Kleinreparaturen oder kleineren Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb eines Mietobjekts.

Beispiele fĂŒr BagatellschĂ€den:

  • tropfender Wasserhahn
  • defekter Duschkopf
  • SchĂ€den an RolllĂ€den
  • klemmende Fenstergriffe

Lernen Sie mehr ĂŒber Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Renovierungspflicht.

Bagatellschaden im Überblick

Der Begriff Bagatellschaden zusammengefasst:

  • verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig geringfĂŒgige SchĂ€den
  • Behebung durch geringen Aufwand / Geldmittel
  • Kleinreparaturen wie tropfender Wasserhahn

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