Teilverkauf Haus: Wie funktioniert das Erbe? – Vorteile für Eigentümer & Erben

Teilverkauf Erbe - Viele betrachten ihr Wohneigentum nicht nur als Altersvorsorge, sondern auch als Vermögenswert für die Familie und Zukunft. Eigentümer mit Kindern möchten auch gerne etwas Dauerhaftes vererben und ihre Kinder somit für die Zukunft absichern. Haben Sie Ihre Immobilie an einen Teilverkauf Anbieter veräußert, stellen sich viele Eigentümer die Frage, wie es später mit dem Objekt weitergeht. Hier ein Einblick in die Vererbung einer teilverkauften Immobilie, die Erbschaftsteuer und Freibeträge und welche Überlegungen Sie sich vorab über die Immobilienrente machen sollten. Außerdem: Warum sich der Teilverkauf einer Immobilie auch für Ihre Erben lohnt.

Haus & Wohnung teilverkaufen und vererben

Im Durchschnitt ist bei etwa jedem zweiten Nachlass in Deutschland eine Immobilie zu finden. Dabei gehören Haus und Wohnung zu den emotional und wirtschaftlich bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft. Auch führen Sie häufig zu Streitereien und Konflikten zwischen den Erben. So sollte stets beachtet werden, dass die Vererbung einer Immobilie mehr umfasst, als nur die Auswahl der Erben oder die Berechnung der Erbschaftssteuer. Zukünftige Erblasser sollten die Übertragung der Immobilie an die nächste Generation sorgfältig planen und vorbereiten. Neben der Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten, erfreut sich auch der Teilverkauf von Haus und Wohnung immer mehr Beliebtheit, da sowohl Eigentümer, als auch Erben vom Teilverkauf profitieren.

Teilverkauf und Erbe: Das Wichtigste im Überblick

Gleich mehr zum Thema Teilverkauf und Erbe. Vorab das Wichtigste zusammengefasst:

  • Bei fehlendem Testament ist gesetzliche Erbfolge ausschlaggebend
  • Höhe der Erbschaftsteuer von Verkehrswert & Beziehung abhängig
  • Eigentümer sollte sich rechtzeitig über Vererbung kümmern
  • Schenkung & Teilverkauf möglich
  • Erben haben vorrangiges Rückkaufrecht bei Teilverkauf
  • Finanzielle Absicherung & Entlastung von Enkel & Kinder

Immobilienerbschaft: Das sollten Sie wissen

Bevor wir uns die Vererbung einer teilverkauften Immobilie genauer anschauen, werfen wir vorab einen Blick auf das Thema Erbschaft, Erbfolge und Steuer.

Was bedeutet Erbschaft?

Erbschaft bezieht sich auf den Prozess, bei dem Eigentum und Vermögen von einer Person (dem Erblasser) auf eine andere Person (den Erben) übertragen werden, nachdem der Erblasser gestorben ist. In einer Erbschaft können sowohl Vermögenswerte wie Bankkonten und Aktien, als auch Immobilien vererbt werden. Erbschaft ist ein gesetzlich geregelter Prozess, der sich an bestimmten Regeln orientiert und sowohl erbrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte umfasst.

Gesetzliche Erbfolge erklärt

Hat der Verstorbene kein Testament verfasst oder ist es ungültig, wird das Eigentum nach der gesetzlichen Erbfolge weitergegeben. Hierbei handelt es sich um eine feste Rangordnung von Erben, die durch das Gesetz festgelegt ist. Die ersten Erben sind in der Regel die Kinder des Erblassers, gefolgt von Enkelkindern, Eltern und Geschwistern. Wenn es keine direkten Nachkommen gibt, geht das Erbe an die nächsten Verwandten wie Großeltern, Onkel und Tanten und deren Nachkommen.

Die gesetzliche Erbfolge auf einen Blick:

  1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder
  2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten & Neffen
  3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen & Cousins
  4. Ordnung: Urgroßeltern und entferntere Verwandte

Unter Umständen kann es hier auch zu einer Erbengemeinschaft kommen und zwar dann, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben fungieren und das vererbte Vermögen gemeinsam besitzen und verwalten.

In einer Erbengemeinschaft haben die Mitglieder gemeinschaftliches Eigentum an dem Vermögen und müssen Entscheidungen gemeinsam treffen. Die Erben können die Immobilie zum Beispiel gemeinsam nutzen oder vermieten, oder sie können beschließen, das Erbe aufzuteilen und die Immobilie an einen einzelnen Erben zu übertragen.

Worauf es im Fall einer Erbengemeinschaft zu achten gilt, das erfahren Sie hier:

Höhe der Erbschaftssteuer für Kinder & Co.

In Deutschland werden Erbschaften von Immobilien versteuert. Die Erbschaftssteuer wird auf den Verkehrswert der Immobilie erhoben und variiert je nach Bundesland. Die Höhe der Steuer hängt auch von der Beziehung zwischen dem Erblasser oder Schenker und dem Empfänger (Erbe oder Beschenkter) ab. Zum Beispiel gibt es in der Regel Steuervergünstigungen für nahe Verwandte wie Kinder oder Ehepartner.

Es gibt auch bestimmte Freibeträge und Befreiungen von der Erbschafts- und Schenkungsteuer, die dazu dienen, kleinere Erbschaften von der Steuer zu befreien.

Wie hoch sind die Freibeträge?

In der Regel gibt es höhere Freibeträge für nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner, Eltern und Enkelkinder. So gibt es beispielsweise für Kinder und Enkelkinder in Deutschland einen Freibetrag von 500.000 Euro und für Ehepartner einen Freibetrag von 400.000 Euro. Prinzipiell gilt: Je näher sich Erblasser und Erbe standen, um so höher auch der Freibetrag.

Hier alle Freibeträge zusammengefasst:

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner / Lebenspartner I 500.000 Euro
Kinder & Enkel (falls die Eltern nicht mehr leben) I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Eltern & Großeltern I 100.000 Euro
Geschwister, Nichten & Neffen II 20.000 Euro
Alle weiteren Erben III 20.000 Euro

Die Vererbung einer Immobilie ist also ein gesetzlich geregelter Prozess, der mit einer Vielzahl an Rechten und Pflichten einherkommt. Als Angehöriger gilt es zügig viele Formalitäten zu klären. Um Ihre Erben zu entlasten, sollten Sie sich vorab einige Überlegungen zu dem Nachlass Ihrer Immobilie machen.

Immobilie vererben und erben: Wichtige Überlegungen

Wie Sie Ihre Immobilie vererben möchten, hat nicht nur Auswirkungen auf Ihre Finanzen und Zukunft, sondern auch auf die Beziehungen zwischen Ihren Erben. Eine sorgfältige Planung im Vorfeld kann Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass das Erbe nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen weitergegeben wird.

Ein Teilverkauf kann beispielsweise eine gute Option sein, wenn der Eigentümer an der Immobilie festhalten möchte, aber gleichzeitig finanziell entlastet werden will. Eine Schenkung kann hingegen sinnvoll sein, wenn man seinen Nachkommen frühzeitig Zugang zum Eigentum verschaffen möchte.

Diese Gedanken sollten Sie sich vorab machen:

  • Wer soll die Immobilie erben?
  • Soll jemand später in der Immobilie wohnen?
  • Wie hoch würde die Erbschaftssteuer ausfallen?
  • Wie hoch würde die Schenkungssteuer ausfallen?
  • Benötigen Sie zu Lebzeiten noch weiteres Kapital?
  • Welche Alternativen stehen Ihnen offen?

Schauen wir uns beiden Möglichkeiten Schenkung und Teilverkauf genauer an.

Schenkung: Vorteile & Nachteile

Einige Eigentümer entscheiden sich dafür, ihre Immobilie zu Lebzeiten an ihre Kinder zu verschenken, anstatt sie nach ihrem Tod durch eine Erbschaft zu übertragen. Dies wird als Schenkung bezeichnet. Diese Art der Übertragung hat sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Einer der Vorteile einer Schenkung ist, dass der Erblasser die Kontrolle über die Übertragung des Eigentums behält und sicherstellen kann, dass die Immobilie an die Personen geht, die er ausgewählt hat. Außerdem können Sie sich im Rahmen der Schenkung das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht im Grundbuch eintragen lassen und weiterhin zu Hause wohnen bleiben.

Hier wird zwar die Erbschaftssteuer gespart, allerdings kann eine Schenkungssteuer fällig werden. Auch das an die Immobilie gebundene Kapital wird nicht freigesetzt. Möchten Sie also weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben und sich dabei über ein zusätzliches finanzielles Polster freuen, empfiehlt es sich, den Teilverkauf Ihres Objekts in Betracht zu ziehen.

Erbstreitigkeiten vermeiden durch Teilverkauf

Beim Teilverkauf eines Hauses oder einer Wohnung, wird bis zu 50% des Objekts an einen Teilverkauf Anbieter veräußert. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% des Immobilienwerts in Geld umwandeln können. Gleichzeitig wird Ihnen ein Nießbrauchrecht für die gesamte Immobilie eingeräumt. Wie bei der Schenkung des Objekts, haben Sie hier also auch die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder zu vermieten. Der Teilkäufer wird als stiller Miteigentümer eingetragen, was bedeutet, dass er zwar Anteile an der Immobilie besitzt, diese jedoch nicht nutzt oder verändert.

Bevor wir uns die Vorteile des Teilverkaufs genauer anschauen, hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Finanzielle Absicherung für Eigentümer
  • Unterstützung von Kinder, Enkel & Co.
  • Langfristige Entlastung der Erben
  • Ablösung von Restschulden
  • Teilkäufer übernimmt Verkaufsprozess
  • Vorrangiges Rückkaufrecht für Erben

Finanzielle Absicherung für die Zukunft

Einer der größten Vorteile des Teilverkaufs, ist die finanzielle Absicherung im Alter. In vielen Fällen kann ein Umzug in eine Seniorenresidenz oder ein Pflegeheim notwendig werden. Diese Einrichtungen können sehr teuer sein, sowohl die monatlichen Kosten der Seniorenresident, als auch die Kosten für eine private Pflegekraft, die im eigenen Zuhause unterstützt. Durch den Verkauf von einem Teil einer Immobilie, kann man das Risiko verringern, auf die finanzielle Unterstützung von Angehörigen angewiesen zu sein, um diese Kosten zu tragen.

Vorteile für Erben & Eigentümer

Der Verkauf von einem Teil einer Immobilie kann also nicht nur für den aktuellen Eigentümer, sondern auch für die Erben von Vorteil sein. Durch den Verkauf von einem Teil der Immobilie, werden die finanziellen Mittel freigesetzt, die dann verwendet werden können, um die Erben finanziell zu unterstützen. So kann das freigelegte Kapital zum Beispiel verwendet werden, um andere Vermögenswerte zu kaufen, Schulden abzubezahlen oder die Kinder bei der Realisation der eigenen Zukunftspläne zu unterstützen.

Hierfür kann das freigesetzte Kapital verwendet werden:

  • Kauf anderer Vermögenswerte
  • Zahlung von Schulden
  • Verwirklichung von Lebensträumen

Gesamtverkauf durch Teilverkauf Anbieter

Ein weiterer Vorteil des Teilverkaufs ist die Bequemlichkeit für die Erben nach dem Tod des Immobilieneigentümers. Der Teilkäufer ist verantwortlich für den Verkauf der gesamten Immobilie, was bedeutet, dass die Erben sich um nichts kümmern müssen. Sie können sicher sein, dass das Teilkäufer Unternehmen daran interessiert ist, den bestmöglichen Preis für die Immobilie zu erzielen. Dadurch werden auch Ihre Erben den bestmöglichen Erlös für ihren Anteil erhalten.

Vorteiliges Rückkaufrecht für Erben

Außerdem haben die Erben, falls sie sich dazu entscheiden, die Immobilie als Ganzes zu behalten, ein Erstankaufsrecht auf den Anteil des Teilkäufers. Anstatt die Immobilie zu verkaufen, können Sie den veräußerten Anteil also wieder zurück kaufen.

Alles Weitere zu den Vorteilen eines Immobilien Teilverkaufs finden Sie hier:

Fazit: Teilverkauf und Erbschaft

Um zukünftige Konflikte zwischen Ihren Erben vorzubeugen, sollten Sie sich also vorab Gedanken über die Erbschaft Ihrer Immobilie machen. Im Vergleich zur Schenkung, erhalten Sie beim Teilverkauf Ihrer Immobilie zusätzliches Kapital, ohne die Immobilie vollständig aufzugeben. Auch Ihre Kinder und Enkel profitieren vom Teilverkauf, da Restschulen abgelöst werden können und der Verkauf oder Rückkauf des Objekts klar geregelt ist. Dennoch lohnt es sich vorab mit dem Teilverkauf Anbieter über das zukünftige Vorgehen im Falle einer Erbschaft zu sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihre Enkel so gut wie möglich zu entlasten.

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