Kopfstimmrecht (Wiki, Definition): Eine Stimme pro Eigentümer
Kopfstimmrecht – Unter dem Kopfstimmrecht versteht man das in § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG verankerte Stimmrechtsprinzip der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es wird dann angewandt, wenn in der Gemeinschaftsordnung der WEG kein anderes Stimmrecht vereinbart wurde. Das spielt dann eine wichtige Rolle, wenn bei der Eigentümerversammlung ein Beschluss gefällt werden muss und unter den Eigentümern abgestimmt […]