Wartung/Instandhaltung (Wiki, Definition): Wiederherstellung des Sollzustands eines Bauteils oder Geräts

Wartung – Bei Wartungsmaßnahmen handelt es sich um Arbeiten an Bauteilen, technischen Einrichtungen und Geräten, um den Sollzustand wiederherzustellen. Die Wartung dient dazu, das Fortschreiten der Abnutzung der Anlagen so gering, wie möglich zu halten oder im besten Fall komplett zu verhindern.

Zu der Wartung gehört die Auftragsdokumentation und Analyse des Auftragsinhaltes und das Erstellen eines Wartungsplanes, der den Ort und Termin, sowie die auszuführende Maßnahmen und speziellen baulichen Besonderheiten der Anlage beinhaltet.

Im Immobilienbereich gehören regelmäßig durchgeführte Wartungen neben der Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung zu den vier Instandhaltungsmaßnahmen und steigern den Wiederverkaufswert einer Anlage oder Liegenschaft.

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Wartung im Überblick

Der Begriff Wartung schnell und einfach erklärt:

  • Teil der 4 Instandhaltungsmaßnahmen an einer Immobilie
  • Wiederherstellung des Sollzustands
  • Arbeit an Bauteilen und technischen Geräten
  • Verhindern der Fortschreitung der Abnutzung der Anlagen
  • Bestandteile: Auftragsdokumentation, Analyse & Wartungsplan

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