Hausrecht (Wiki, Definition): Betritt- und Aufenthaltsrecht bei Immobilien

Hausrecht -  Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz und ermöglicht Verfügungsberechtigten, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt gestattet oder verweigert wird. Grundsätzlich haben Eigentümer von Immobilien das Hausrecht, wird jedoch ein Teil der Immobilie vermietet, geht das Hausrecht für diesen Teil auf den Mieter (während der Mietdauer) über. Der Mieter darf bestimmen, wer seine Wohnung betreten darf oder sich darin aufhalten darf. Wer das Hausrecht hat, kann Hausverbote aussprechen.

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Hausrecht schnell erklärt

Der Begriff Hausrecht zusammengefasst:

  • Recht zu entscheiden wer Immobilie betreten darf
  • liegt bei Eigentümer bzw. Mieter des Mietobjekts
  • Verfügungsberechtigte können Hausverbot erteilen

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