Festkosten (Wiki, Definition): Verbrauchsunabhängige Betriebskosten
Festkosten – Unter Festkosten versteht man diejenigen Betriebskosten, die unabhängig des Verbrauchs oder der Intensität der Nutzung immer in gleicher Höhe anfallen. Betriebskosten, die nicht unter die Festkosten fallen, werden als Verbrauchskosten bezeichnet.
Festkosten sind besonders für die Abrechnung der Heizkosten wichtig. Diese werden durch eine gesetzliche Regelung in zwei Teilen abgerechnet. Ein Teil erfolgt nach dem Verbrauchskostenanteil, der andere Teil wird nach dem Festkostenanteil abgerechnet.
Der Festkostenanteil umfasst 30 bis 50 der Abrechnung. Hierbei werden die Kosten nach einem festen Maßstab verteilt, meistens anhand der Wohnfläche, also dem Miteigentumsanteil an der Gesamtimmobilie.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Heizkostenverordnung, Heizkostenverteilung WEG und Zentralheizung.
Festkosten zusammengefasst
Hier die Festkosten im Überblick:
- Betriebskosten, die unabhängig des Verbrauchs immer in gleicher Höhe anfallen
- Gegenteil: Verbrauchskosten
- wichtig bei Heizkostenabrechnung
- Festkostenanteil in Abrechnung: 30 bis 50 Prozent
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!