Verbrauchsabhängige Heizkosten (Wiki, Definition): Heizkostenverordnung & Heizkostenabrechnung

Verbrauchsabhängige Heizkosten – Die Heizkosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen immer, auf Grund der Heizkostenverordnung, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Um einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu entsprechen, muss eine Abrechnung vorliegen, die den Anforderungen der HKVO entspricht.

Um eine faire Abrechnung zu gewährleisten, müssen alle Wohnungen bzw. Heizkörper mit bestimmten Erfassungssystemen wie einem so genannten Heizkostenverteiler oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Oftmals muss auch der Warmwasserverbrauch mit einem Warmwasserzähler gemessen werden. Diese Geräte werden einmal im Jahr von der Hausverwaltung oder einem Fachpersonal abgelesen. Ohne die Werte, die aus dem Ablesen der Zähler erfolgen, ist eine Abrechnung der Heizkosten nicht zulässig.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Heizkostenabrechnung und Heizkostenverteilung WEG.

Verbrauchsabhängige Heizkosten zusammengefasst

Hier die verbrauchsabhängigen Heizkosten im Überblick:

  • Heizkosten müssen wegen Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden
  • Abrechnung muss um ordnungsgemäßer Verwaltung zu entsprechen den angaben der HKVO folgen
  • Heizkörper in WEG müssen mit Erfassungssystem ausgestattet sein, um faire Abrechnung zu gewährleisten

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