Heizkostenabrechnung (Wiki, Definition): Aufführung der Kosten für Warmwasser- & Wärmelieferung

Heizkostenabrechnung – Unter einer Heizkostenabrechnung versteht man die Zusammenfassung aller Kosten, die für die Warmwasser- und Wärmelieferung in einem vermieteten Gebäude bzw. einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entstehen. Sie ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung und ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.

Neben den klassischen Verbrauchskosten fallen allerdings hierbei für jeden Eigentümer bzw. Mieter auch Heiznebenkosten an, die in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden.

Zu den Heiznebenkosten zählen:

  • Wartungs-, Pflege- und Überwachungskosten Heizanlage
  • Kosten für Abgasmessung
  • Kosten für Verbrauchserfassung
  • Lieferkosten / Brennstoffkosten
  • Kosten des Betriebsstroms

Die Heizkostenabrechnung ist für jeden Eigentümer (bzw. Mieter) in einer WEG vom WEG-Verwalter (bzw. Vermieter) als verbrauchsabhängige Einzelabrechnung vorzulegen, sowie in einer Gesamtabrechnung als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung festzuhalten. Die Heizkosten werden in einem Wirtschaftsjahr einmal pro Abrechnungsperiode abgerechnet.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel zur Heizkostenverteilung in einer WEG!

Heizkostenabrechnung zusammengefasst

Hier nochmal die Heizkostenabrechnung im Überblick:

  • Zusammenfassung aller Kosten für die Warmwasser- und Wärmelieferung
  • benötigt in einem vermieteten Gebäude bzw. WEG
  •  Teil der Betriebskostenabrechnung
  • gesetzlich durch Heizkostenverordnung geregelt
  • führt Verbrauchskosten und Heiznebenkosten auf
  • muss für jeden Eigentümer bzw. Mieter in verbrauchsabhängigen Einzelabrechnungen erstellt werden

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