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Erhaltungsrücklage (Wiki, Definition): Finanzielle Rücklagen zum Erhalt des Gemeinschaftseigentums

Erhaltungsrücklage - Bei der Erhaltungsrücklage (auch Instandhaltungsrücklage genannt) handelt es sich im Wohnungseigentumsrecht um finanzielle Rücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die der wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendiger Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum dient. Sie ist Teil der im WEG definierten ordnungsgemäße Verwaltung und ist damit für die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtend.

Lesen Sie hier mehr zu Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentum und WEG-Verwaltung. Zurück zu: WEG.

Erhaltungsrücklage im Überblick

Der Begriff Erhaltungsrücklage, schnell und einfach erklärt:

  • auch bekannt als Instandhaltungsrücklage
  • finanzielle Rücklagen einer WEG
  • Zweck: wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendiger Erhaltungsmaßnahmen
  • Teil der im WEG definierten ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Pflicht für Wohnungseigentümergemeinschaft

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