Unechte Selbstverwaltung WEG (Wiki, Definition): Bestellung eines internen Verwalters

Unechte Selbstverwaltung (WEG) – Bei der unechten Selbstverwaltung handelt es sich um ein Verwaltungsmodell bei Wohnungseigentümergemeinschaften, bei dem aus den Reihen der Wohnungseigentümer ein interner Verwalter bestellt wird. Dieser unterliegt den gleichen, im Wohnungseigentumsgesetz definierten Rechten und Pflichten, wie ein extern beauftragter WEG-Verwalter.

Wie bei der Bestellung einer professionellen Hausverwaltung, ist auch hier der Abschluss eines Verwaltervertrags zu empfehlen.

Lesen Sie sich hier weitere Definitionen zu WEG-Verwaltung, echte Selbstverwaltung und Teilungserklärung durch.

Unechte Selbstverwaltung (WEG) schnell erklärt

Unechte Selbstverwaltung (WEG) zusammengefasst:

  • Bestellung eines internen WEG-Verwalters
  • unterliegt denselben Rechten & Pflichten wie externer Verwalter
  • Empfehlung: Abschluss eines Verwaltervertrags

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