Grundriss Mikroapartment: Check vom Bauplan

Selbstverwaltung (Immobilie) Definition: Persönliche Betreuung einer Liegenschaft

Selbstverwaltung – Um die Selbstverwaltung einer Immobilie handelt es sich dann, wenn sich der Eigentümer dafür entscheidet, seine Immobilie persönlich zu verwalten, anstatt einen externen Dienstleister für die Hausverwaltung zu bestellen.

Gesetzlich ist keine Verpflichtung für die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung vorhanden, weder für Wohnungseigentümergemeinschaften, noch für private Vermieter.

Lesen Sie hier mehr zu Hausverwaltung, Verwaltungskosten und Verwaltervertrag.

Selbstverwaltung im Überblick

Der Begriff Selbstverwaltung einfach erklärt:

  • Eigentümer kümmert sich selbst um die Hausverwaltung
  • Gesetzlich nicht vorgeschrieben

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