Eigentum (Wiki, Definition): Recht auf eine bestimmte Sache
Eigentum – Das Eigentum garantiert Ihnen als Eigentümer das Recht, dass Ihnen eine bestimmte Sache gehört. Über diese Sache hat derjenige, dem sie gehört die Verfügungs- und Nutzungsgewalt. Man hat somit die rechtliche Herrschaft über diese Sache. Über eine Eigentumswohnung kann der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen der Vermieter ist, verfügen und legt im Vertrag fest, wie der Mieter mit dem Eigentum des Vermieters rechtlich umzugehen hat, was erlaubt ist und was nicht.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Eigennutzung und Eigentümergemeinschaft.
Eigentum im Überblick
Hier nochmal in Kürze die wichtigsten Punkte zum Eigentum:
- Recht über bestimmte Sache zu entscheiden
- Etwas, das jemandem gehört
- Verfügungs- und Nutzungsgewalt über diese Sache