CO2-Kostenaufteilung: Vermieter müssen künftig mitzahlen! – Stufenmodell & Änderungen 2023

CO2-Kostenaufteilung - Hohe Energiepreise machen vielen Menschen das Wohnen zur Miete unerträglich. Die CO2- Steuer bringt eine zusätzliche finanzielle Belastung für Mieter, die ihre steigenden Wohnkosten nicht mehr stemmen können. Die Antwort darauf ist ein Entlastungspaket. Um die Menschen in Deutschland zu entlasten, hat die Regierung nun am 10. November 2022 ein Gesetz zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern beschlossen. Was es mit diesem Gesetz auf sich hat und alles Wichtige, was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie hier. Zurück zur Übersicht: Nachrichten.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Überblick der neuen Rechtslage

Am 10. November 2022 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG vom 24.8.2022) beschlossen. Abschließend wird über das Gesetz noch in dieser Woche, am 25.11. beraten, da es ab dem 01. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Dabei wurde sich zur Einführung auf ein Stufenmodell geeinigt:

Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto mehr müssen die Vermieter zahlen. Je besser hingegen die Energieeffizienz ist, für desto mehr Kosten müssen die Mieter aufkommen.

Hier die Fakten zum neuen Gesetz im Überblick:

  • 10.11.2022: Beschluss Gesetzesentwurf CO2-Kostenaufteilung
  • 25.11.2022: Abschließende Beratung des Bundesrats
  • 01.01.2023: Inkrafttreten des Gesetzes

Dabei ist zu beachten, dass diejenigen, die mit Öl oder Gas heizen, seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen müssen. Da diese Kosten bislang ausschließlich die Mieter zu tragen haben, kann das CO2-Kostenaufteilungsgesetz die Lage deutlich ändern.

Das neue Gesetz soll im Stufenmodell durchgesetzt werden. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Umsetzung durch Stufenmodell: Aufteilung des CO2-Preises

Für das neue Gesetz ist eine Ausführung im Stufenmodell vorgesehen. Dabei gilt, je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto mehr müssen die Vermieter zahlen, je besser hingegen die Energieeffizienz ist, für desto mehr Kosten müssen die Mieter aufkommen. Somit müssen sich ab 2023 viele Mieter an der Klimaabgabe beteiligen.

Geplant sind 10 Stufen, in welchen der Anteil der Kosten, die der Vermieter tragen muss, immer weiter abnimmt.

Bei äusserst effizienten Immobilien mit Energiestandard EH55, sollen die Mieter weiterhin die Kosten selbst stemmen. Bei Häusern, die noch nicht energetisch saniert wurden und einen hohen Kohlenstoffoxidausstoß pro Quadratmeter verfügen, sollen Vermieter 95% des CO2-Preises übernehmen.

Hier kurz im Überblick:

  • Ausführung im Stufenmodell
  • 10 Stufen, in denen Anteil für Vermieter immer weiter abnimmt
  • Immobilien mit Energiestandard EH55: Mieter tragen Kosten selbst
  • Immobilien mit hohem Kohlenstoffoxidausstoß: Vermieter tragen 95%

Doch wie sieht es bei Bürogebäude, Industrieimmobilien und Co. aus?

Nichtwohngebäude: Kostenaufteilung durch 50-50-Regelung

Nichtwohngebäude unterliegen einer gesonderten Regelung, da hier noch kein Modell ausgearbeitet wurde. Für Immobilien, die für industrielle Zwecke oder anderweitig genutzt werden, soll eine 50-50-Regelung gelten, sofern zwischen Mieter und Vermieter durch einen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bis Ende 2025 soll dann auch hierfür ein Stufenmodell ausgearbeitet werden.

Hier nochmal im Überblick:

  • Kostenaufteilung durch 50-50-Regelung bei Nichtwohngebäuden
  • Regelungen können zudem Vertraglich zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden
  • Stufenmodell soll bis Ende 2025 ausgearbeitet werden

Nicht jedes Gebäude kann energetisch saniert werden. Welche Ausnahmen es beim CO2-Kostenaufteilungsgesetz gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Ausnahmen: Keine Zahlung bei Denkmalschutzgebäude & Co.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Wer durch staatliche Vorgaben an seiner Immobilie keine energetische Sanierung durchführen kann, ist von der Regelung des Stufenmodells ausgeschlossen. Eigentümer von zum Beispiel Denkmalschutzimmobilien oder Immobilien in Milieuschutzgebieten müssen sich dann nur gering oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen.

Hier nochmal im Überblick:

  • Wenn durch Staatliche Vorgaben nicht energetisch saniert werden kann, muss Vermieter keine Kosten übernehmen

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