Entlastungspaket: Strompreis Deckelung, Steuersenkung & Zuschüsse – Vorteile in der Immobilien-Branche

Entlastungspaket - Die Wirtschaftskrise spitzt sich immer weiter zu. Die Bundesregierung hat nun verschieden staatliche Förderungen beschlossen, um die Menschen in Deutschland im Bereich der steigenden Gaspreise und Inflation zu entlasten. Egal, ob Strompreis Deckelung, Steuersenkung bei den Gaskosten oder Zuschüsse für Privatpersonen - hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen für den Immobiliensektor.

Paket der Bundesregierung: Entlastung mit 65 Milliarden Euro

Am letzten Sonntag wurde von der Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. Dieses soll bei den finanziellen Bedrohungen durch die Energiekrise und Inflation unterstützen. Insgesamt werden für dieses Vorhaben 65 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dieser betrag soll ganz unterschiedliche Wirtschaftssektoren und Kosten bei Privatpersonen abdecken. Die Verteilung mag allerdings zunächst etwas komplex wirken. Hier erklären wir Ihnen welche Vorteile Sie als Immobilien-Besitzer haben.

Darum geht es:

  • Neues Entlastungspaket der Bundesregierung
  • Unterstützung gegen Energiekrise & Inflation
  • Für gesamtes Vorhaben: 65 Milliarden Euro
  • Unterschiedliche Verteilung auf viele Bereiche

Die kompletten 13 Seiten mit allen Beschlüssen des Entlastungspakets, können Sie hier lesen.

Strompreis Deckelung: Basismenge, Überschüsse & Finanzierung

Der Strompreis wird nun auf den Grundbedarf gedeckelt. Das wird so geregelt, dass private Haushalte Strom in höhe einer Basismenge gut geschrieben bekommen. Alles was diesen Grundbedarf übersteigt muss allerdings wieder für die regulären Strompreise bezahlt werden. Geplant ist, dass die Energiekonzerne eine Umlage auf ihre Überschussgewinne zahlen müssen. Darüber würden sie ihre aktuell hohen Gewinne zum Teil an der Staat zurückzahlen. Dies könnte dann wieder für die Deckelung genutzt werden.

Was bedeutet die Deckelung des Strompreises? Kurz erklärt:

  • Bei Basisverbrauch: Strompreis = günstiger
  • Basisverbrauch: Grundbedarf an Strom
  • Energiekonzerne müssen Umlage zahlen
  • Diese wird für die Deckelung genutzt

Merit-Order-Prinzip: Wer zahlt die Deckelung der Strompreise?

Diese Überschüsse entstehen dadurch, dass der Strompreis durch die teuerste Form der Stromgewinnung festgelegt wird. Aktuell sind das die Preise der Stromproduktion durch Gas. Über die steigenden Gaspreise steigt also ebenfalls der Strompreis. Das nennt an das Merit-Order-Prinzip.

Wenn der Strom zwar ohne Gas produziert wird und dementsprechend günstiger ist, aber der Preis sich erhört, können Unternehmen die Strom mit erneuerbaren Energien, Atomkraft oder Kohle produzieren zusätzliche Gewinne erwirtschaften. Im Moment treibt die hohe Nachfrage nach Strom die Preise weiter in die Höhe. Dementsprechend verdienen die Energiekonzerne mehr Geld. Über die Umlage könnte dieser Übergewinn nun abgeschöpft werden.

Dadurch könnte sich die Deckelung finanzieren:

  • Merit-Order-Prinzip: Strompreis = teuerste Stromgewinnung
  • Aktueller Stand: Stromproduktion mit Gas ist am teuersten
  • Also: steigende Gaspreise bedeuten auch steigende Strompreise

Noch keine Frist: Offene Fragen & Umsetzung europäische Ebene

Trotz der Vorteile bleiben noch einige Aspekte ungeklärt.

Es ist noch nicht klar, welche Preisgrenze den Grundbedarf definieren. Also ab welcher Höhe an Stromkosten wieder der reguläre Strompreis und nicht der für die Basismenge gilt. Ebenfalls muss noch geregelt werden, wie genau die Übergewinne auf die Strompreise umgelegt werden. Zusätzlich soll die Idee zuerst auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Sollte das allerdings nicht funktionieren, plant die Bundesregierung es zunächst auf nationaler Ebene zu versuchen.

Diese Einzelheiten müssen noch geklärt werden:

  • Welche obere Preisgrenze gilt für den Grundbedarf?
  • Wie werden Übergewinne auf Strompreise umgelegt?
  • Wie wird die Maßnahme auf EU Ebene umgesetzt?

Steuersenkung als Ausgleich für Gasumlage: 7% statt 19%

Um die neue Gasumlage auszugleichen, wird die Steuer für Gaspreise von 19% auf 7 % gesenkt. Damit sollen gerade einkommensschwächere Haushalte entlastet werden und der Staat nicht überproportional von der Energiekrise profitieren. Die Senkung tritt ab dem 01.10.2022 in Kraft und soll die Inflation senken.

Wenn Sie Ihre Gasumlage, inklusive Steuersenkungen, berechnen möchten, dann finden Sie hier eine ausführlichere Erklärung mit Beispielrechnung:

Privatpersonen: Energiepreispauschale, Kindergeld & Wohngeld

Für die Arbeitnehmer kann auch die Energiepreispauschale eine Hilfe bei den steigenden Kosten bieten. Diese erhalten Arbeitnehmer mit dem Septembergehalt. Diese 300 Euro sind aber nicht steuerfrei, sondern werden mit dem Bruttogehalt versteuert. Die Obergrenze für Midi-Jobs und Förderungen, wie Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld bzw. ab 2023 Bürgergeld, werden erhöht. Studierende und Rentner sollen weitere Zuschüsse erhalten. Diese Maßnahmen können bei den steigenden Nebenkosten und einer eventuell hohen Nachzahlung am Jahresende helfen.

Die Förderungen erwarten Privatpersonen:

  • Energiepreispauschale für Arbeitnehmer ab Sep
  • Erhöhung von der Obergrenze für Midi-Jobs
  • Mehr Kindergeld, Wohngeld & Arbeitslosengeld

Förderungen nutzen, aber trotzdem noch Gas sparen? So geht's!

Wenn sie trotz der neuen Förderungen Ihren Gasverbrauch senken wollen, dann finden Sie hier 16 Tipps in der Küche, im Badezimmer und beim Heizen.

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