Sonderumlage (Wiki, Definition): Außerplanmäßiger Finanzbedarf einer WEG

Sonderumlage (Bedeutung) Immobilien Wiki – Eine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige Ausgabe, um den Finanzbedarf einer WEG zu decken. Wenn der Fall eintritt, dass die monatlich gezahlten Hausgelder nicht ausreichen, oder die Rücklagen für Instandhaltung und Co. zu gering sind, kann der WEG-Verwalter auf eine Sonderumlage zurückgreifen bzw. beschließen.

Beschlossen wird die Sonderumlage auf der Eigentümerversammlung. Ist diese dringend notwendig, kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz müssen die Kosten anteilig von allen Eigentümern getragen werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Finanzierung, WEG und Eigentümerversammlung.

Sonderumlage kurz erklärt

Hier nochmal die Sonderumlage zusammengefasst:

  • außerplanmäßige Ausgabe um Finanzbedarf einer WEG zu decken
  • wird benötigt, wenn Hausgelder oder Rücklagen nicht ausreichen
  • wird auf Eigentümerversammlung beschlossen 
  • alle Eigentümer müssen anteilhaft für Kosten aufkommen

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