Schlichtungsverfahren (Wiki, Definition): außergerichtliches Verfahren, Streitfälle & Nachbarschaftsrecht
Schlichtungsverfahren – Ein Schlichtungsverfahren wird in Streitfällen als ein alternatives Verfahren eingesetzt um einen Streit zwischen zwei Parteien zu klären und somit ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Damit Gerichte nicht überlastet werden ist in gewissen Fällen vorgeschrieben das in Streitfällen bevor eine Partei Klage einreichen kann, erst einmal ein Streitschlichtungsverfahren mit beiden Parteien durchgeführt werden muss. Hat dieses Verfahren keinen Erfolg muss die Auseinandersetzung gerichtlich geklärt werden. Im Nachbarschaftsrecht gibt es in vielen Bundesländern die Vorschrift, dass zuerst ein Schlichtungsverfahren bei Streitfällen durchgeführt werden muss, bevor Klage eingereicht werden kann.
Lesen Sie hier mehr zum Thema (Lärm)Nachbarschaftsrecht, Kinder(Nachbarschaftsrecht) und Nachbarrechtsgesetz.
Schlichtungsverfahren im Überblick
Das wichtigste zum Thema Schlichtungsverfahren finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:
- Alternatives Verfahren um einen Streit zu klären
- außergerichtliches Verfahren
- wird oft im Nachbarschaftsrecht genutzt
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