Rechtsstreit um Balkonkraftwerk: Bestimmungen & Auflagen für Immobilien-Eigentümer – Nachrichten
Balkonkraftwerk als Eigentümer - Egal ob Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk - die Energie der Sonne gewinnt als Energieträger immer mehr an Bedeutung. Wenn die Solaranlage auf dem Dach nicht ausreicht, dann bietet sich in einigen Fällen ein "Balkonkraftwerk" an. Ein Rechtsstreit hat das Thema auf den Tisch gebracht, wodurch es aktueller nicht sein könnte. Welche Regelungen für Balkonkraftwerke nun gelten und worauf Sie bei der Anschaffung und Betreibung achten sollten, das erfahren Sie hier! Zurück zu: WEG.
Rechtsstreit um Balkonkraftwerk: Nachbarn sind unzufrieden
Momentan ist das Thema Balkonkraftwerk wieder im Gespräch, da es einen Rechtsstreit zwischen einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) in Bayern gab.
In diesem Fall habe ein Eigentümer sich ein sogenanntes Balkonkraftwerk, eine einzelne Solarzelle am Balkon, aufgebaut. Die anderen Eigentümer der Wohnungen im Haus waren überzeugt, dass dies die Hausfassade verunstalte. Durch die Spannungen zwischen den einzelnen Eigentümern, die auch der Hausverwalter bestätigte, wurde die Klage jetzt abgewiesen. Der Eigentümer darf seine Photovoltaikanlage behalten.
Allerdings weist das Online-Magazin EFAHRER darauf hin, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig und auch nicht maßgeblich für die geltenden Bestimmungen zu Balkonkraftwerken und Solarenergie sei.
Der Rechtsstreit auf einen Blick:
- WEG streitet sich um Solarzelle am Balkon; Hausfassade würde verunstaltet werden
- Klage wurde abgewiesen, Balkonkraftwerk bleibt bestehen
- ABER: Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und nicht maßgeblich für geltende Bestimmungen
Tipp! In einer WEG darf das Gemeinschaftseigentum nicht in Eigenregie verändert werden. Sollten Sie als Eigentümer ein Balkonkraftwerk installieren wollen, sprechen Sie zuvor das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung an, um Rechtsstreitigkeiten dieser Art vermeiden zu können. Hier finden Sie mehr zum Thema: Gemeinschaftseigentum WEG.
Vorteile & Auflagen: So genießen Sie Ihr Balkonkraftwerk!
Aber was sind denn nun die geltenden Bestimmungen? Was dürfen Sie als Eigentümer oder Vermieter? Und was sind sogar Ihre Pflichten?
Generell hat Solarenergie viele Vorteile. Neben der Klimafreundlichkeit bieten Solarzellen auf dem Dach oder Balkon auch Geldeinsparung auf lange Sicht und eine Teilnahmeberechtigung an Förderungsprogrammen. Einige Bundesländer haben auch schone eine Solarpflicht eingeführt, diese gilt hier allerdings erst mal nicht.
Auf der anderen Seite ist fraglich, inwiefern es tatsächlich die immer weiter wachsenden Probleme des Klimawandels aus der Welt schafft. Dazu kommt die einmalige hohe finanzielle Belastung bei der Anschaffung und Installation, die Sie auch nicht auf den Mieter umlegen können.
Bestimmungen: Normen & Absprachen in der WEG
Erst einmal sind steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, auch genannt Balkonkraftwerke, anmeldungsfrei. Dabei dürfen sie allerdings nicht über 600 Watt produzieren und keine Stromschwankungen erzeugen.
Trotzdem sollten diese aber auch bei der deutschen Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Pflicht ist das nicht, aber in vielen Verträgen enthalten. Dazu sollte überprüft werden, ob die Solarzelle die Werte auf dem Stromzähler nicht verfälscht.
In einer WEG sollte darüber hinaus ein Mehrheitsbeschluss eingeholt werden, da es sich um eine Veränderung der Hausfassade handelt. Diesen gilt es vorher zu beschaffen, sodass Sie nicht einen Rechtsstreit zu bewältigen haben, wie der Eigentümer in unserem Beispiel aus Bayern.
Auf diese Dinge sollten Sie bei dem Wunsch nach einem Balkonkraftwerk achten:
- Nicht über 600 Watt produzieren & Stromschwankungen erzeugen
- Sollte bei der Bundesnetzagentur & Netzbetreiber angemeldet werden
- Überprüfung: Werte auf dem Stromzählersollen nicht falsch sein
Mehr zum Thema Solarenergie: Solardachpflicht & WEG
Seit 2022 haben einige Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Was für Ihr Bundesland gilt, welche Vorgaben es gibt und welchen Unterschied es zwischen privaten und gewerblichen Vorhaben gibt, das erfahren Sie hier:
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