Balkonkraftwerk (Wiki, Definition): Solaranlage für die Steckdose

Balkonkraftwerk – Ein Balkonkraftwerk beschreibt eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird. Sie wird an den Wohnungseigenen Balkon angebracht, wodurch der erzeugte Strom unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden kann. Um eine entsprechende Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist für gewöhnlich ein Stromzähler mit Rücklaufsperre notwendig.

Die aktuelle Einspeiseleistungsgrenze für Balkonkraftwerke liegt bei 600W. Das heißt, dass der Wechselrichter maximal 600W ins Hausnetz einspeisen darf.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen erneuerbare Energien, Solarpflicht & und Solarthermische Anlage.

Balkonkraftwerk: Schnell erklärt

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Balkonkraftwerk zusammengefasst

Hier nochmal das Balkonkraftwerk in Kürze:

  • Mini-Solaranlage
  • wird mit Stecker an Stromnetz der Wohnung angeschlossen
  • erzeugter Strom kann unmittelbar für eigenen Bedarf genutzt werden
  • Einspeiseleistungsgrenze = 600W

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Balkonkraftwerk 2024/2026: Was hat sich geändert?

Mit dem Solarpaket I (April 2024) wurden Balkonkraftwerke in Deutschland deutlich vereinfacht: Die zulässige Einspeiseleistung stieg auf 800 Watt (Wechselrichter), die Anmeldung beim Netzbetreiber ist nur noch eine Vereinfachte Registrierung, und der bisherige Bestandsschutz alter Ferraris-Zähler wurde verlängert.

Regelung Bis 2024 Ab 2024 (Solarpaket I)
Max. Wechselrichterleistung 600 W 800 W
Anmeldung Netzbetreiber Formell, oft komplex Vereinfacht, oft online in 5 Min.
Marktstammdatenregister Pflicht Pflicht (vereinfacht, kostenlos)
Schukostecker erlaubt? Grauzone Ja (Wiesenthal-Stecker DIN VDE 0100-551-1)
Ferraris-Zähler (rückwärts drehen) Erlaubt (Bestandsschutz) Erlaubt bis Zählertausch

Balkonkraftwerk in Mietwohnung und WEG: Dürfen Sie das?

Hier ist die Rechtslage nach der WEG-Reform 2020 und dem Solarpaket I eindeutig:

Für Mieter

Mieter haben seit 2024 einen Rechtsanspruch auf Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks (§ 554 BGB). Der Vermieter kann die Erlaubnis nicht ohne Weiteres verweigern — er darf aber Auflagen zur fachgerechten Montage machen. Ein Balkonkraftwerk gilt als „bauliche Veränderung zur Stromerzeugung“ und ist privilegiert.

Für WEG-Mitglieder

Nach § 20 Abs. 2 WEG haben auch Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung der Installation. Die WEG-Versammlung kann die Art der Montage regeln (z.B. keine Schrauben in der Fassade, nur Balkongeländer), aber die Installation selbst nicht verbieten.

Kosten und Wirtschaftlichkeit 2026

Komponente Kosten
2x Solarmodul (400 Wp) + Wechselrichter 800W 400–750 EUR
Halterung / Montagesystem 50–150 EUR
Einspeisestecker (Wiesenthal) + Elektriker 0–150 EUR
Gesamt Investition 450–1.050 EUR
Jährliche Stromerzeugung (Süd-Ausrichtung, 800 Wp) ca. 600–800 kWh
Ersparnis bei 33 Cent/kWh (Eigenverbrauch) ca. 200–264 EUR/Jahr
Amortisation 2,5–4 Jahre

Wo lohnt es sich mehr?

  • Süd-/West-Ausrichtung: bis 900 kWh/Jahr (Optimum)
  • Nord-Ausrichtung: nur 300–400 kWh — Amortisation 5–7 Jahre
  • Hoher Eigenverbrauch tagsüber (Homeoffice): deutlich besser als nur abends zu Hause sein
  • Einspeisung überschüssiger Strom: kein Vergütungsanspruch unter 800W, außer Ferraris-Zähler läuft rückwärts

Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Marktstammdatenregister (BNetzA): kostenlos unter marktstammdatenregister.de — Anlage registrieren, dauert 10 Min.
  2. Netzbetreiber informieren: meist per Online-Formular, keine Genehmigung erforderlich, nur Mitteilung
  3. Vermieter informieren (bei Miete): schriftlich, mit Verweis auf § 554 BGB
  4. WEG-Beschluss (wenn Eigentümer): bei nächster Versammlung beantragen oder Umlaufbeschluss
  5. Installation: Fachgerechte Montage, ggf. Elektriker für Wiesenthal-Stecker

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