Ertragswertverfahren: Bewertung für Kapitalanleger – Haus, Wohnung, Grundstück bewerten

Ertragswertverfahren – Das Ertragswertverfahren wird als eine von drei Methoden zur Immobilienbewertung eingesetzt. Das Ertragswertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn Immobilien als Kapitalanlage gekauft werden, also als Investment- bzw. Renditeimmobilie, nicht zum Eigennutz. Immobilien die selbst genutzt werden, werden mit dem Sachwertverfahren bewertet.

Immobilie bewerten: Ertragswertverfahren

Wohneinheit, Mehrfamilienhaus, Wohnhaus oder Gewerbeimmobilien – wenn Sie eine Immobilie aus Investitionszwecken kaufen, dann nutzen Sie das Ertragswertverfahren zur Ermittlung des Wertes der Immobilie. Es beruht auf der Annahme, dass der Wert einer Immobilie durch die zukünftigen Erträge, die aus ihr erzielt werden können, bestimmt wird. Um das Ertragswertverfahren besser zu verstehen, werfen Sie einen Blick auf die Kennzahlen, die den Ertragswert ergeben.

Ertragswert: Mieterträge und Kapitaleinsatz

Nach Definition der Barwert aller zukünftigen Einnahmen der Immobilie.

Ertragswert = Mietertrag / Kapitaleinsatz

Einfluss auf den Ertragswert haben:

Ertragswertverfahren: So funktionierts

Zunächst wird die Jahresnettokaltmiete ermittelt, indem man die Jahresbruttokaltmiete um die Bewirtschaftungskosten bereinigt. Anschließend wird ein angemessener Kapitalisierungszinssatz bestimmt, der den Risiken und Erwartungen des Immobilienmarkts entspricht.

Durch Division der Jahresnettokaltmiete durch den Kapitalisierungszinssatz wird der Ertragswert ermittelt, der den Gesamtwert der Immobilie widerspiegelt.

Ertragswertverfahren zusammengefasst

Das Wichtigste zum Ertragswertverfahren in Kürze:

  • Methode zur Immobilienbewertung
  • Fokus: Ertrag für Kapitalanleger
  • Vorteil: Macht Immobilienangebote bewertbar und vergleichbar

Ertragswertverfahren nach ImmoWertV

Das Ertragswertverfahren wird im ImmoWertV §17 bis §20 geregelt.

Lesen Sie hier mehr zur Verordnung:

Bewertungsverfahren: 3 Methoden

Neben dem Vergleichswertverfahren, gibt es zwei weitere Bewertungsverfahren. Ziel ist die Ermittlung vom Verkehrswert (Marktwert). So können Sie einen realistischen Angebotspreis / Kaufpreis berechnen.

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