Öffnungsklausel (Wiki, Definition): Änderung der Gemeinschaftsordnung
Die Öffnungsklausel ist der entscheidende Hebel, mit dem eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Gemeinschaftsordnung an die Realität anpasst — ohne dass jeder einzelne Eigentümer notariell zustimmen muss. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte den Teilungserklärungstext genau auf diese Klausel prüfen: Sie entscheidet, ob künftige Kostenverteilungen, bauliche Veränderungen oder Stimmrechtsregeln mit einfacher Mehrheit umgestellt werden können oder eine Allstimmen-Blockade […]








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