WEG-Verwaltung Kosten: Regelsatz, Sonderleistungen & Preise pro Wohneinheit

WEG-Verwaltung Kosten – Eine WEG muss ordnungsgemäß verwaltet werden. Entscheiden Sie sich dazu, eine externe WEG-Verwaltung zu bestellen, spielt die Frage nach den Verwaltungskosten eine wichtige Rolle. Schließlich kommt die Betreuung des Gemeinschaftseigentums und der Finanzen der WEG mit einem hohen Verwaltungsaufwand einher, den sich so mancher Verwalter teuer bezahlen lässt. Hier erfahren Sie hier alles, was Sie zu den Verwaltungskosten wissen müssen, von den durchschnittlichen Preisen pro Einheit bis zu den Sonderleistungen des WEG-Verwalters. Zurück zu unserem Ratgeber: WEG Verwaltung.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Ist ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, kann die neu gebildete Eigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter bestellen. Dieser bewirtschaftet das Gemeinschaftseigentum und wickelt die gesamten Kosten des Hauses ab. Einmal im Jahr werden diese dann mit den Eigentümern abgerechnet. Zu der genauen Höhe der Verwaltungskosten gleich mehr.

WEG Verwaltung Kosten: Das Wichtigste im Überblick

Bevor wir uns die genauen Kosten der WEG Verwaltung anschauen, ist hier das Wichtigste zusammengefasst.

  • Durchschnittliche Verwaltungskosten pro Einheit & Monat: 18 bis 30 Euro
  • Genaue Höhe hängt von einer Vielzahl Faktoren ab
  • 2 unterschiedliche Kostenmodelle verfügbar

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Kosten der WEG-Verwaltung im Durchschnitt

Instandhaltung, Jahresabrechnung & Vermögensbericht – Mit der Betreuung des Gemeinschaftseigentums hat der WEG-Verwalter also alle Hände voll zu tun. Schließlich kümmert er sich nicht nur um die kaufmännische Verwaltung der Liegenschaft, sondern betreut sie auch auf technischer und juristischer Ebene.

Doch welche Gebühren der WEG-Verwalter für seine Expertise verlangt, lässt sich pauschal gar nicht so einfach sagen. Die Kosten können je nach Lage, Leistungsumfang und Zustand des Objekts recht unterschiedlich sein. Sehr große preisliche Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungen sind also durchaus üblich.

Grundsätzlich können Sie in den meisten Fällen bei einer WEG-Verwaltung mit monatlichen Verwaltungskosten zwischen 18 und 30 Euro pro Wohneinheit rechnen.

Durchschnittliche Verwaltungskosten pro Einheit & Monat: 18 bis 30 Euro

Je nach Vereinbarung, können noch ein paar zusätzliche Kosten dazu kommen, denn nicht jede WEG-Verwaltung rechnet ihre Leistungen auch gleich ab. Unterschieden wird hier zwischen zwei Modellen: 1) Der Grundvergütung mit zusätzlichem Sonderhonorar und 2) der monatlichen Pauschalvergütung. Schauen wir uns beide Kostenmodelle nun etwas genauer an.

Monatliche Grundvergütung mit Sonderhonorar

Die meisten Hausverwaltungen rechnen ihre regulären Leistungen nach einem Regelsatz ab. Die genaue Höhe des Regelsatzes ist im Verwaltervertrag vereinbart und umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten des WEG-Verwalters. Dazu gehören insbesondere seine im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genannten Tätigkeiten und Pflichten, wie die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die Erstellung der Jahresabrechnung und die Führung der Beschlusssammlung.

Diese Tätigkeiten sind von der Grundvergütung abgedeckt:

Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten werden als Sonderleistungen abgerechnet, für die dann eine gesonderte Vergütung anfällt, die zusätzlich zur Grundvergütung gezahlt werden muss. Wie hoch diese ist, ist ebenfalls dem Verwaltervertrag zu entnehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Organisation einer umfangreichen, energetischen Sanierung des Gebäudes oder die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung.

Leistungen, die mit einem Sonderhonorar vergütet werden:

  • Organisation von energetischen Sanierungen
  • Meldung und Regulierung von Versicherungsschäden
  • Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
  • Organisation großer Umbaumaßnahmen
  • Lohnabrechnungen der einzelnen Angestellten der WEG
  • Erhebung einer Sonderumlage

Monatlicher Pauschalbetrag ohne Sonderhonorar

Es gibt jedoch auch einige WEG-Verwaltungen, die für ihre Dienste einen monatlichen Pauschalbetrag erheben. Diese monatliche Pauschale deckt alle Tätigkeiten und Leistungen des WEG-Verwalters ab. Eine zusätzliche Gebühr für Sonderleistungen fällt dann nicht an. Das ist jedoch eher selten und sollte ebenfalls im Verwaltervertrag vereinbart werden, bevor es später zu Missverständnissen kommt.

Typischer Diskussionspunkt zwischen WEG und Verwaltung: Die Vergütung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung.

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Gebühren & Preise: Wichtige Kriterien

Wie bereits erwähnt, lässt sich die genaue Höhe der Verwaltungskosten vorab nicht sagen, da die Vergütung der WEG-Verwaltung im Wesentlichen von mehreren Faktoren abhängig ist. Prinzipiell gilt: Je höher der Verwaltungsaufwand, desto höher auch die Verwaltungskosten.

So kommt ein älteres, sanierungsbedürftiges Gebäude mit höheren Kosten einher, als ein frischer Neubau, da der Hausverwalter für die Instandhaltung des Objekts mehr Zeit einkalkulieren muss. Eine genauso wichtige Rolle spielt das Klientel der Bewohner. Neigt die Eigentümergemeinschaft dazu sich zu streiten, bedeutet das ebenfalls mehr Aufwand für die Hausverwaltung, was sich auch auf die Kosten auswirkt.

Auf diesen Kriterien basiert die Höhe der Kosten:

  • Verwaltungsart
  • Größe & Anzahl der Einheiten
  • Zustand der Immobilie
  • Lage der Immobilie
  • Verwaltungsaufwand
  • Marktlage
  • Klientel der Bewohner

Außerdem: Auch die WEG-Größe wirkt sich auf die Verwaltungskosten aus. Im Schnitt bezahlen größere Wohnungseigentümergemeinschaften weniger Verwaltergebühren pro Einheit als kleine WEGs. Schließlich sind größere Anlagen weitaus lukrativer für den Hausverwalter als kleine Anlagen.

Schauen wir uns das Ganze an einem Beispiel an.

Beispiel: Jährliche Verwaltungskosten berechnen

Nehmen wir an, wir wären Teileigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 10 Einheiten. Pro Monat kostet uns die Verwaltung unserer Einheit 23 Euro, während für unseren PKW-Stellplatz in der Garage monatlich 5 Euro fällig werden. Nun erhalten wir die Jahresabrechnung, auf der ein weiteres Zusatzhonorar von je 18 Euro pro Einheit abgerechnet wurde. Der Grund: eine außerordentliche Eigentümerversammlung. So kommen wir auf insgesamt 354 Euro Verwaltungskosten für das ganze Jahr.

Unsere Beispielrechnung zusammengefasst:

  • Kosten pro Einheit: 23€ pro Monat
  • Kosten pro PKW-Stellplatz: 5€ pro Monat
  • Sonderhonorar: 18€
  • Jährliche Verwaltungskosten pro Einheit: 354€

Fazit: So viel kostet eine WEG-Verwaltung

Wie viel genau eine WEG-Verwaltung kostet, lässt sich pauschal nicht beantworten. So sind die Preisdifferenzen in Abhängigkeit von der jeweiligen Region, dem Gebäudezustand und der Struktur der Bewohner zu unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vorab unbedingt über die genauen Verwaltungskosten, so wie die einzelnen Kostenmodelle der Hausverwaltung. Tipp: Holen Sie sich vor der finalen Verwalterbestellung einen Mustervertrag mit den genauen Konditionen ein. So können Sie sich die Vertragsdetails rund um die Kosten für die Verwaltung ansehen, bevor Sie den Vertrag verbindlich unterzeichnen.

WEG Verwaltung: Ratgeber

Die WEG-Verwaltung ist für die professionelle Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich und betreut das Gemeinschaftseigentum der WEG inklusive der gemeinschaftlichen Finanzen. Um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, wickelt der WEG Verwalter die gesamten Kosten des Hauses ab, führt die Eigentümerversammlungen durch und koordiniert die Instandhaltungsmaßnahmen.

Mehr zu den Aufgaben, Kosten & Co. finden Sie in unserem Ratgeber: