Kündigung Pachtvertrag: Vorgehen, Fristen und Tipps

Kündigung Pachtvertrag – Sie stehen kurz davor ein verpachtetes Grundstück zu erwerben und möchten vorab wissen, wie, wann und unter welchen Umständen Sie den Pachtvertrag kündigen können? Hier lernen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben den Vertrag zu kündigen, erfahren wie Sie dabei vorgehen müssen und welche Fristen Sie zu beachten haben.

Hier geht es zurück zum Ratgeber Kaufvertrag verpachtete Immobilie.

Pacht schnell erklärt

Zunächst sollten Sie wissen, was eine Pacht ist und was diese für Eigentümer einer Immobilie bedeutet. Ein Pachtvertrag ähnelt einem Mietvertrag. Dabei hält es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches befristet oder unbefristet geschlossen wird. Der Verpächter (Eigentümer) überlässt dem Pächter die Nutzung des Grundstücks und räumt ihm dabei zusätzlich das Recht ein, den Ertrag aus dem gepachteten Grundstück zu ernten. Der Pächter hat dafür zu sorgen, dass das gepachtete Grundstück inklusive des Inventars gepflegt wird.

Häufig werden Pachtverträge über die folgenden Liegenschaften abgeschlossen:

Lesen Sie weiter und erfahren Sie, was mit der Pacht bei einem Eigentümerwechsel passiert.

Kauf bricht Pacht? Änderung des Pachtvertrags möglich

Kann die Pacht durch einen Eigentümerwechsel gebrochen werden? Eine berechtigte Frage, denn Sie möchten die Immobilie als neuer Eigentümer vielleicht selbst nutzen. Um diese Frage zu beantworten, sollte man zum besseren Verständnis den Vergleich zum Mietrecht ziehen.

Ein Kauf bricht die Miete nicht. Vergleichbares lässt sich auf die Pacht übertragen. Grundsätzlich bricht ein Kauf kein bestehendes Pachtverhältnis ab, da die Pacht ein dispositives Recht darstellt. So erlischt die Pacht nicht automatisch nach einem Kauf, Sie können aber als Käufer die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Pächter abändern.

Pacht bleibt nach Kauf bestehen.

Wie Sie als neuer Eigentümer Ihr Grundstück nutzen können lernen Sie im nächsten Teil.

Kündigung eines Pachtvertrags: schriftliche Kündigung

Ein Pachtvertrag endet, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde, automatisch zum Ende der Vertragslaufzeit. Möchten Sie den Vertrag vorzeitig beenden, ist grundsätzlich eine schriftliche Kündigung notwendig. Bei der Kündigung müssen Sie die folgenden Aspekte beachten:

  • Kündigungsfrist
  • Form der Kündigung

Kündigungsfrist: Kündigung frühzeitig Planen

Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Pachtjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag (03. Juli) des halben Jahres erfolgen und an den Pächter der Fläche gerichtet sein.

Mindestens ein halbes Jahr vorher Kündigen!

Handelt es sich um einen Pachtvertrag über eine Agrarfläche gibt es eine Besonderheit zu beachten. Hier gibt es eine Kündigungsfrist von einem Jahr, die Kündigung muss also spätestens am 03.01. des Jahres erfolgen, damit der Pachtvertrag zum Ende des darauffolgenden Jahr beendet wird. Die Besonderheit hier ist, dass eine Kündigungsfrist von zwei Jahren besteht.

Form der Kündigung: ordentliche Kündigung notwendig

Um das Pachtverhältnis zu beenden, ist es wichtig die Form der Kündigung zu beachten. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei eine ordentliche Kündigung. Diese Form der Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss das exakte Kündigungsdatum enthalten, welches der Kündigungsfrist entspricht.

Die Kündigung sollte zudem per Einschreiben verschickt werden und muss handschriftlich von Ihnen unterschrieben werden.

Fristlose Kündigung: Umstände einer außerordentlichen Kündigung

Eine fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Gründe für eine fristlose Kündigung des Pachtvertrags sind:

  • Zahlungsverzug Pachtzins (mindestens 3 Monate teilweise Verzug)
  • Pachtsache wird anders genutzt als in Vertragsbedingungen festgelegt
  • Pachtsache wird vom Pächter grob vernachlässigt oder beschädigt
  • der Pächter stirbt oder wird berufsunfähig

Bevor eine fristlose Kündigung erfolgt, sollte stehts eine Abmahnung erteilt werden, damit Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite sind, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.

Anleitung für eine rechtssichere Kündigung

Nach dem theoretischen Teil zur Kündigung jetzt die praktische Anleitung für Ihr Kündigungsschreieben. Wichtig für eine rechtssichere Kündigung ist, dass Ihr Schreiben an den Pächter die folgenden Angaben enthält:

Wie bereits erwähnt, ist es ratsam die Kündigung mittels Einschreiben zu versenden oder das Schreiben persönlich zu übergeben. Bei letzterem sollten Sie sich den Erhalt vor Ort schriftlich bestätigen lassen.

Zusammenfassung: Tipps für eine reibungslose Kündigung

Bei der Kündigung eines Pachtvertrags gibt es so einiges zu beachten. Hier noch einmal die wichtigsten Tipps zur Kündigung zusammengefasst.

Für eine reibungslose Kündigung ist wichtig:

  • Kündigungsfrist beachten
  • schriftliche Kündigung
  • Kündigungsdatum im Schreiben
  • Zustellung an Pächter per Einschreiben
  • handschriftlich unterschrieben

Bei Unsicherheiten zur Kündigung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Sonderfall Pacht: Kaufvertrag verpachteter Immobilien

Sonderfall Pacht – Sie möchten ein Grundstück kaufen, doch dieses ist derzeit verpachtet. Welche Auswirkungen hat die Pacht auf den Immobilienkauf und wie wirkt sich ein Kauf auf die Pacht aus? Lernen Sie, was Sie über den Sonderfall Pacht beim Hauskauf wissen müssen und wie sich die Pacht vom Erbbaurecht unterscheidet. Zudem erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie als Käufer eines verpachteten Grundstücks zukommen, welche Vorteile die Pacht bringt und eventuelle Nachteile.