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Treuhandkonto (Notar) (Wiki, Definition): Notaranderkonto

Treuhandkonto (Notar) – Das Treuhandkonto, auch Notaranderkonto genannt, ist ein Girokonto bei der Bank. Über dieses Konto wird die Bezahlung des Kaufpreises bei dem Immobilienkaufvertrag vom Notar durchgeführt. Bei einem Hausverkauf zahlt der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Dies geht allerdings nur, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Ein Treuhandkonto ist sinnvoll, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Vertragsparteien vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verkauf durch einen Insolvenzverwalter erfolgt. Ein Notar richtet oftmals auch ein Treuhandkonto ein, wenn ein Käufer verschiedene Darlehen abgeschlossen hat mit denen er die Immobilie, das Haus oder die Wohnung kaufen möchte.

Lesen Sie hier mehr zu Notaranderkonto, Notar und Grundbucheintrag.

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Treuhandkonto (Notar) im Überblick

Treuhandkonto (Notar) kurz erklärt:

  • Notaranderkonto
  • Girokonto bei der Bank
  • vom Notar eingerichtet
  • für Bezahlung des Kaufpreises (Immobilienverkauf)
  • sinnvoll bei berechtigtem Sicherungsinteresse

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